ROM II-Verordnung tritt am 11.01.2009 in Kraft – Bestimmung des anzuwendenden Rechts bei grenzüberschreitenden außervertraglichen Schuldverhältnissen u. a. aus unlauterem Wettbewerbsverhalten
Am 11.01.2009 tritt die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“) in Kraft. Diese regelt, welches Recht bei grenzüberschreitenden außervertraglichen Schuldverhältnissen im Falle einer Normenkollision anwendbar ist.