Bundesgerichtshof: Widerruft ein Internetkunde seinen Vertrag, darf er nicht mit den Hinsendekosten belastet werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Internetversandhändler einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.