Neues Internetportal für grenzüberschreitende Dienstleistungen
Zur Unterstützung von Unternehmern und Verbrauchern in Bezug auf grenzüberschreitende Dienstleistungsangebote innerhalb der Europäischen Union hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Germany Trade & Invest (GTAI) das sogenannte Portal 21 (www.portal21.de) errichtet. Dieses Portal stellt ausführliche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in den anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung. Benannt wurde das Portal nach Artikel 21 der EU-Dienstleistungsrichtlinie, welches von allen Mitgliedstaaten umzusetzen war.