Verbot unerlaubter Werbeanrufe mit EU-Recht vereinbar – Einverständnis für Telefonwerbung kann nicht durch Double-Opt-In-Verfahren nachgewiesen werden
In einer aktuellen Entscheidung kommt der Bundesgerichtshof (BGH) zu dem Ergebnis, dass die strengen Anforderungen des deutschen Rechts an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern, mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind. Danach ist Telefonwerbung nur zulässig, wenn der Verbraucher hierfür zuvor sein Einverständnis erklärt hat. Das Einverständnis des Verbrauchers kann nach dieser Entscheidung des BGH bei Telefonwerbung generell nicht mittels des sog. elektronisch durchgeführten Double-Opt-In-Verfahren nachgewiesen werden