EU-Recht/Internationales Recht

EuGH: Genereller Ausschluss des Internetvertriebs im selektiven Vertriebssystem unzulässig

Die Hersteller vor allem hochwertiger und preisintensiver Markenprodukte greifen in ihren Lieferverträgen mitunter zu dem Mittel, Händlern den Vertrieb über das Internet zu beschränken oder ganz zu verbieten. Einem Prestigeverlust der Marke durch ein „Verramschen“ der Ware soll dadurch vorgebeugt werden. Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 13. Oktober 2011 dem Ausschluss des Internetvertriebs durch Händler in einem selektiven Vertriebssystem einen Riegel vorgeschoben und sich damit dem Votum des Generalanwaltes ( vgl. Aktuelles vom 27.05.2011) angeschlossen.

Vorankündigung: Weitere Reform des Widerrufsrechts im Fernabsatz

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EUGH) im September 2009 entschieden hat, dass eine nationale Regelung, nach der ein Unternehmer vom Verbraucher für die Nutzung der im Fernabsatz verkauften Ware bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen kann, nicht mit der EU-Richtlinie im Einklang steht, hat nun der Bundestag eine erneute Reform des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts beschlossen.

Tagesveranstaltung der Generaldirektion Justiz zur RL über irreführende und vergleichende Werbung am 24. Mai 2011 in Brüssel

Die Generaldirektion hat am 24. Mai 2011 eine ganztägige Veranstaltung zur Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung in Brüssel veranstaltet. Nachdem die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, gilt die Irreführungsrichtlinie nur noch im Bereich Business-to-Business fort.

Generalanwalt beim EuGH: Selektiver Vertrieb und Ausschluss des Internet-Handels

Die Hersteller vor allem hochwertiger und preisintensiver Markenprodukte sehen sich vielfach mit dem Umstand konfrontiert, dass ihre Produkte zu erheblich herab gesetzten Preise über das Internet verkauft und dort teilweise auch „verramscht“ werden. Die Industrie sucht daher nach Wegen, dieses Gebaren zu unterbinden und greift dazu auch zu dem Mittel, den Internetvertrieb auszuschließen. Dem sind jedoch rechtlich enge Grenzen gesetzt, wie ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zeigt,

Inverkehrbringen von nicht verkehrsfähigen Pressklemmen

Nach der europäischen Norm EN 13411-3 dürfen Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese die europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllen und entsprechend mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind. Alupressklemmen müssen dabei als nahtlose Hohlprofile hergestellt werden. Nicht zulässig ist der Vertrieb von Pressklemmen, die entgegen der EN 13411-3 nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist.

Verbot unerlaubter Werbeanrufe mit EU-Recht vereinbar – Einverständnis für Telefonwerbung kann nicht durch Double-Opt-In-Verfahren nachgewiesen werden

In einer aktuellen Entscheidung kommt der Bundesgerichtshof (BGH) zu dem Ergebnis, dass die strengen Anforderungen des deutschen Rechts an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern, mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind. Danach ist Telefonwerbung nur zulässig, wenn der Verbraucher hierfür zuvor sein Einverständnis erklärt hat. Das Einverständnis des Verbrauchers kann nach dieser Entscheidung des BGH bei Telefonwerbung generell nicht mittels des sog. elektronisch durchgeführten Double-Opt-In-Verfahren nachgewiesen werden

Kostenpflichtige Hotline für Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

Der Wettbewerbszentrale wurde eine Beschwerde übersandt über die Allgemeinen Geschäftbedingungen eines Teleshopping-Unternehmens, das für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen dem Kunden eine Kundendienstnummer angeboten hatte, die allerdings kostenpflichtig war. Die Kosten für diese Kundenhotline waren erheblich. So wurde pro Minute ein Preis von 1,99 € beansprucht, wobei die Kunden bis zu einer halben Stunde in der Warteschleife gehalten wurden.

EUGH soll den Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln klären

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Union einen Rechtsstreit zur Klärung der Frage vorzulegen, wie der Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln zu verstehen ist. Dabei geht es um die Frage, ob ein Wein auf dem Etikett als „bekömmlich“ bezeichnet werden darf. Der Wein hat durch ein besonderes Herstellungsverfahren eine milde Säure

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de