EU-Recht/Internationales Recht

Bei Streitfällen gilt für den Verbraucher regelmäßig das Recht seines Landes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein Verbraucher einen ausländischen Gewerbetreibenden auch dann vor den heimischen Gerichten verklagen kann, wenn der betroffene Vertrag nicht im Fernabsatz geschlossen wurde (Urteil in der Rechtssache C-190/11).

Im konkreten Fall hatte eine Österreicherin ein Auto in Hamburg gekauft. Auf das Auto war sie durch das Internet aufmerksam geworden. Als aufgrund von Mängeln der Verkäufer die Rücknahme verweigerte, verklagte sie den Verkäufer in Österreich.

EuGH: Werbung mit einem vermeintlichen Gewinn ist unzulässig

Wer kennt sie nicht, die Werbung mit dem Hinweis „ Sie haben gewonnen“. Diese Art der Werbung ist nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) unzulässig, wenn der Verbraucher für die Entgegennahme des Gewinns noch Kosten übernehmen muss, auch wenn sie nur geringfügig sind. Es handelt sich dabei um eine aggressive Praktik (Urteil in der Rechtssache C-428/11).

Am 07.11.11 tritt die europäische Textilkennzeichnungsverordnung in Kraft

Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung ist am 18. Oktober 2011 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt am 07. November 2011 in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Zu finden ist diese Verordnung hier >>. Die inhaltlichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen deutschen Textilkennzeichnungsgesetz sind gering. So entfällt z. B. die Kennzeichnungspflicht für Matratzenteile

EuGH: Genereller Ausschluss des Internetvertriebs im selektiven Vertriebssystem unzulässig

Die Hersteller vor allem hochwertiger und preisintensiver Markenprodukte greifen in ihren Lieferverträgen mitunter zu dem Mittel, Händlern den Vertrieb über das Internet zu beschränken oder ganz zu verbieten. Einem Prestigeverlust der Marke durch ein „Verramschen“ der Ware soll dadurch vorgebeugt werden. Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 13. Oktober 2011 dem Ausschluss des Internetvertriebs durch Händler in einem selektiven Vertriebssystem einen Riegel vorgeschoben und sich damit dem Votum des Generalanwaltes ( vgl. Aktuelles vom 27.05.2011) angeschlossen.

Vorankündigung: Weitere Reform des Widerrufsrechts im Fernabsatz

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EUGH) im September 2009 entschieden hat, dass eine nationale Regelung, nach der ein Unternehmer vom Verbraucher für die Nutzung der im Fernabsatz verkauften Ware bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen kann, nicht mit der EU-Richtlinie im Einklang steht, hat nun der Bundestag eine erneute Reform des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts beschlossen.

Tagesveranstaltung der Generaldirektion Justiz zur RL über irreführende und vergleichende Werbung am 24. Mai 2011 in Brüssel

Die Generaldirektion hat am 24. Mai 2011 eine ganztägige Veranstaltung zur Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung in Brüssel veranstaltet. Nachdem die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, gilt die Irreführungsrichtlinie nur noch im Bereich Business-to-Business fort.

Generalanwalt beim EuGH: Selektiver Vertrieb und Ausschluss des Internet-Handels

Die Hersteller vor allem hochwertiger und preisintensiver Markenprodukte sehen sich vielfach mit dem Umstand konfrontiert, dass ihre Produkte zu erheblich herab gesetzten Preise über das Internet verkauft und dort teilweise auch „verramscht“ werden. Die Industrie sucht daher nach Wegen, dieses Gebaren zu unterbinden und greift dazu auch zu dem Mittel, den Internetvertrieb auszuschließen. Dem sind jedoch rechtlich enge Grenzen gesetzt, wie ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zeigt,

Inverkehrbringen von nicht verkehrsfähigen Pressklemmen

Nach der europäischen Norm EN 13411-3 dürfen Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese die europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllen und entsprechend mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind. Alupressklemmen müssen dabei als nahtlose Hohlprofile hergestellt werden. Nicht zulässig ist der Vertrieb von Pressklemmen, die entgegen der EN 13411-3 nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de