Landgericht Düsseldorf verurteilt Tele2 zu 100.000 € Strafe – Wettbewerbszentrale erneut erfolgreich gegen unzulässige Telefonwerbung
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Düsseldorf gegen das Telekommunikationsunternehmen Tele2 ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000,– € verhängt (Beschluss v. 29.06.2007, Az. 38.O.188/04 – nicht rechtskräftig).