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Mehrere Zivilgerichte untersagen unzulässige Telefonwerbung – Wettbewerbszentrale geht konsequent gerichtlich gegen derartige Belästigung vor –

Mehrere Gerichte haben auf Antrag der Wettbewerbszentrale in der jüngsten Zeit unterschiedlichen Unternehmen – überwiegend aus der Telekommunikationsbranche – untersagt, im Rahmen der Telefonakquise potentielle Kunden ohne deren Einverständnis anzurufen bzw. anrufen zu lassen:

Geschäftsbezogene Angaben in E-Mails

Das am 01.01.2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat zu Gesetzesänderungen geführt, die sich auf von Unternehmen versandte E-Mails beziehen: Seit Jahresbeginn sind Unternehmer verpflichtet, in Geschäftsbriefen unabhängig von deren Form bestimmte Geschäftsangaben zu machen.

Bundesgerichtshof: Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden verboten

Telefonwerbung ist gegenüber Gewerbetreibenden gem. § 7 Abs.2 Nr. 2 UWG ohne deren Einwilligung oder zumindest deren mutmaßliche Einwilligung unzulässig. Bei einem Gewerbetreibenden kann zwar regelmäßig ein mutmaßliches Interesse an einer telefonischen Kontaktaufnahme durch potentielle Kunden vermutet werden. Von einem solchen Interesse kann aber nach Auffassung des BGH nicht ausgegangen werden, wenn die Kontaktaufnahme dem Angebot der eigenen Leistung des Anrufenden dient.

Oberlandesgericht Hamm: Einverständniserklärung zur Telefonwerbung kann nicht per vorformulierter Klausel im Handyvertrag eingeholt werden – 13.09.2006

Telefonwerbung, die ohne vorheriges Einverständnis des Verbrauchers praktiziert wird, ist wettbewerbswidrig. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 15.08.2006 entschieden. Der Mobilfunkkunde erteilt sein Einverständnis auch nicht durch eine vorformulierte Klausel im Handyvertrag, nach der er sich damit einverstanden erklärt, dass ihn der Mobilfunkanieter auch über „weitere interessante Angebote“ informiert.

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