BGH: Cookie-Einwilligung durch vorangekreuztes Kästchen ist unwirksam
Der BGH hat heute entschieden, dass der Betreiber einer Website nicht durch ein vorangekreuztes Kästchen eine Einwilligung zum Setzen von Tracking-Cookies einholen kann.
Der BGH hat heute entschieden, dass der Betreiber einer Website nicht durch ein vorangekreuztes Kästchen eine Einwilligung zum Setzen von Tracking-Cookies einholen kann.
Zu der Frage, wann Influencer Beiträge auf Social Media als Werbung zu kennzeichnen haben, sind in letzter Zeit Landgericht-Entscheidungen ergangen, die in Presse und Fachöffentlichkeit kontrovers diskutiert wurden.
Um rechtliche Probleme des Influencer Marketings zu erörtern, veranstaltete das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 11.06.2019 in Berlin eine Dialogveranstaltung mit Influencern, ausgewählten Wirtschaftsverbänden, den Verbraucherzentralen, Landesmedienanstalten sowie der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz.
Nach einer Entscheidung des LG Frankfurt a. M. stellt es eine unzumutbare Belästigung dar, wenn ein persönlich adressiertes Schreiben mit werblichem Inhalt trotz Widerspruchs des Verbrauchers an diesen versendet wird (Urteil v. 28.02.2019, Az. 2-03 O 337/18, nicht rechtskräftig).
Die Beklagte ist ein großes deutsches Kreditinstitut.
Ein Unternehmer handelt rechtswidrig, wenn er seinem Kunden per E-Mail eine Rechnung für gekaufte Waren übersendet und in die E-Mail eine Abfrage nach der Kundenzufriedenheit einbindet, wenn der Kunde ihm keine Einwilligung in die Übersendung von Werbung per E-Mail erteilt hat. Das entschied der BGH in einem jüngst veröffentlichten Urteil (Urteil v. 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17).
Seit 13.01.2018 sind die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Ebenso finden sich dort Informationen über den genauen Inhalt und die Folgen der neuen Regelungen.
Das LG München I hat über die Zulässigkeit von E-Mail-Werbung entschieden (Urteil v. 04.06.2018, Az. 4 HK O 8135/17, n. rkr.). Die Wettbewerbszentrale ist damit erfolgreich gegen unzulässige E-Mail-Werbung eines Onlinehändlers für Babyprodukte vorgegangen.
Im Kassenbereich des Online-Shops der Beklagten befand sich
Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,
Im dritten Jahr in Folge stellte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, im Rahmen des an der Universität in St. Gallen (Schweiz) angebotenen Kurses „Marketing- und Wettbewerbsrecht“ am 29.11.2017 die Tätigkeit und Fälle der Wettbewerbszentrale vor. Der Kurs setzte sich sowohl aus Studierenden der Rechtswissenschaften als auch der ökonomischen Masterprogramme der Universität St. Gallen zusammen.
In dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Elektronikanbieter Comtech, in dem der EuGH im März zur Frage zur Zulässigkeit der Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern entschieden hatte, hat die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung beim Landgericht Stuttgart am heutigen Tage den Unterlassungsanspruch anerkannt. Es erging sodann ein Anerkenntnisurteil (LG Stuttgart, Az. 1 O 21/15).
Der EuGH hat mit Urteil vom02. März 2017, RS C – 568/15 entschieden:
Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer.
Das Urteil hat in der Unternehmerschaft und in der Presse ein großes Echo gefunden.