Verschleierte Kosten bei Inanspruchnahme eines Schlüsselnotdienstes – Wettbewerbszentrale lässt Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln gerichtlich untersagen
Die Wettbewerbszentrale hatte einige Klauseln aus den Auftragsbestätigungen eines Schlüsseldienstes als unwirksame Leistungsbestimmungsklauseln beanstandet. Nach dem Landgericht Dortmund gab ihr nun auch das Oberlandesgericht Hamm recht und untersagte die Verwendung einiger Klauseln.