AGB

Verschleierte Kosten bei Inanspruchnahme eines Schlüsselnotdienstes – Wettbewerbszentrale lässt Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln gerichtlich untersagen

Die Wettbewerbszentrale hatte einige Klauseln aus den Auftragsbestätigungen eines Schlüsseldienstes als unwirksame Leistungsbestimmungsklauseln beanstandet. Nach dem Landgericht Dortmund gab ihr nun auch das Oberlandesgericht Hamm recht und untersagte die Verwendung einiger Klauseln.

Urteil des Bundesgerichtshofs zur formularmäßigen Einwilligung in E-Mail- und SMS-Werbung – Formularmäßige „Opt-out-Erklärung“ unwirksam

Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Bundesgerichtshof eine von dem Rabattsystem „Payback“ verwendete formularmäßige sog. Opt-out-Erklärung hinsichtlich Einwilligung in Werbung per E-Mail und SMS für teilweise unwirksam erklärt (Az. VIII ZR 348/06). In Formularen, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme an dem Rabattsystem anmelden konnten, hatte der Beklagte eine Einwilligungsklausel

Jahrestagung 2008 der Wettbewerbszentrale in Berlin mit großer Resonanz – Bundesjustizministerin Zypries und Prof. Köhler als Gastredner

Am 7. Mai 2008 veranstaltete die Wettbewerbszentrale in Berlin ihre diesjährige Jahrestagung, die bei den Teilnehmern angesichts der hochkarätigen Vorträge von Bundesjustizministerin Zypries und Prof. Köhler, Inhaber des Lehrstuhls für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität München, große Resonanz fand. Im Zentrum der Tagung stand die aktuelle wettbewerbsrechtliche Entwicklung in Deutschland, die durch die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vorgezeichnet ist.

OLG Frankfurt am Main: Unwirksame Preisanpassungsklausel in Stromlieferungsverträgen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat jüngst einem Energieversorgungsunternehmen die Verwendung einer Preisanpassungsklausel in Stromlieferungsverträgen untersagt, wonach das Unternehmen zu einer Preisanpassung an die Marktpreise für vergleichbare Vertragsverhältnisse berechtigt war (Urteil vom 13.12.2007 – Az. 1 U 41/07). Gültig war dieser sog. Vario-Tarif für Verträge mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten.

EuGH prüft Vereinbarkeit von Regelung zum Wertersatz bei Ersatzlieferung mit EU-Richtlinie – Generalanwältin sieht in Schlussanträgen Verstoß gegen EU-Recht

Gestern hat die Generalanwältin in der Rechtssache C -404/06 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ihre Schlussanträge vorgelegt. Darin gelangt sie zu der Auffassung, dass die im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthaltene Bestimmung des § 439 Abs. 4 BGB, wonach der Verkäufer beim Verbrauchsgüterkauf im Falle einer Ersatzlieferung vom Käufer Wertersatz für die Nutzung der zunächst mangelhaft gelieferten Sache verlangen kann, gegen die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verstößt.

Landgericht Dortmund untersagt unwirksame Klauseln in Auftragsbestätigungen eines Schlüsseldienstes

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale, die zahlreiche Beschwerden bezüglich der Ausgestaltung von Auftragsformularen eines Schlüsseldienstes erhalten hatte, hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 13.07.2007 (Az. 8 O 370/06 – nicht rechtskräftig) einen Schlüsseldienst zur Unterlassung der Verwendung verschiedener Klauseln in Auftragsbestätigungen und Rechnungsformularen verurteilt.

Bitkom: Neue Selbstverpflichtungserklärung der Anbieter von Klingelton-Abos und anderer Handy-Downloads

Die Regeln für Klingelton-Abos und andere Handy-Downloads sollen transparenter und einfacher gestaltet werden. Die Anbieter von Klingeltönen, Chat-Diensten, Handy-Spielen und Börsen-News haben ab dem 1. Oktober eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung in Kraft gesetzt. Es wird darin festgelegt, wie solche Dienste bestellt und wieder gekündigt werden können.

Bundesgerichtshof: Allgemeine Geschäftsbedingung eines Reiseveranstalters „20 % Anzahlung bei Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins“ ist zulässig – Wettbewerbszentrale begrüßt BGH-Urteil

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 20. Juni 2006 darüber zu entscheiden, ob die Verwendung der Klausel

„Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung.“

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Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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