Bundesgerichtshof: Eine Klausel, die die Rechnungstellung per Online-Rechnung vorsieht ist nicht grundsätzlich unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.07.2009, Az: III ZR 299/08 die Frage entschieden, ob die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunk-Service-Providers für einen Online-Tarif vereinbarte Rechnungstellung lediglich per Online-Rechnung, die im Internetportal des Anbieters bereit gestellt wird, von den Kunden abgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, eine unangemessenen Benachteiligung von Verbrauchern darstellt.