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Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

Mit Blick auf die älter werdende Gesellschaft gewinnen Heil- und Hilfsmittel zunehmend an Bedeutung. Hilfsmittel wie z.B. Orthesen, Rollstühle, Hörgeräte oder auch Brillen sollen Versicherten helfen, ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt zu bewältigen. Um das Niveau der Versorgung mit Heil- oder Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sichern, hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Grundlagen noch einmal überarbeitet. Gestern hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Heil- oder Hilfsmittelversorgung (HHVG) in 2. und 3. Lesung abschließend beraten und beschlossen.

Zahlungsmöglichkeiten im Onlinehandel sollen für Verbraucher kostenlos sein – Gesetzesentwurf sieht entsprechende Neuregelung vor

Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Onlinehändler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten.

EuGH: Speicherung von IP-Adressen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält dynamisch vergebene IP-Adressen für „personenbezogene Daten“ im Sinne des Datenschutzrechts – aber nur, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

Dies sei dann der Fall, wenn der Webseitenbetreiber „über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben, den Nutzer anhand der Zusatzinformationen, über die dessen Internetzugangsanbieter verfügt, bestimmen zu lassen.“

EuGH zur Prüfung von Rechtswahlklauseln im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr – Anwendbares Recht richtet sich nach dem Sitz des Verbrauchers

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Wirksamkeit einer im innergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern verwendeten Rechtswahlklausel nach dem Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen Sitz hat, zu prüfen ist (Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15). Im konkreten Fall hatte die Firma Amazon mit Sitz in Luxemburg die Rechtswahlklausel

„Es gilt luxemburgisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts“.

zumindest bis Mitte 2012 in Verträgen im Online-Handel, die unter anderem mit Verbrauchern mit Sitz in Österreich geschlossen wurden, verwendet.

Landgericht Berlin zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine Einwilligungserklärung in Telefonwerbung

Das Landgericht Berlin hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren zu den Anforderungen an die Wirksamkeit einer Einwilligungserklärung in den Erhalt von telefonischen Werbeanrufen Stellung genommen (LG Berlin, Urteil vom 14.06.2016, Az.: 16 O 446/15, nicht rechtskräftig).

Die Beklagte im konkreten Fall ist eine Krankenkasse, welche im Rahmen einer Informationsveranstaltung einen Werbeflyer verwendete, durch den der Betroffene aufgefordert wurde, zum Erhalt eines Gratisproduktes seinen Namen sowie seine Anschrift einzutragen.

Generalanwalt beim EuGH: Arzneimittelpreisbindung in Deutschland diskriminiert ausländische Apotheken

In dem Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) zur Frage der Geltung der Arzneimittelpreisbindung für von einer niederländischen Versandapotheke an deutsche Kunden ausgelieferte Arzneimittel hat der Generalanwalt beim EuGH diesem vorgeschlagen, die Vorlagefragen wie folgt zu beantworten:

Die Art. 34 und 36 AEUV stehen einer durch nationale Rechtsvorschriften angeordneten Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wie der nach § 78 des deutschen Arzneimittelgesetzes in Verbindung mit der deutschen Arzneimittelpreisverordnung entgegen.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

Neues UWG tritt morgen in Kraft – Änderungen in Paragrafenfolge und Wortlaut einzelner Vorschriften

Das am 05.11.2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2015 Teil I Nr. 49, Seite 2158). Die neuen Regelungen treten damit morgen in Kraft.

Die Gesetzesänderung bringt eine neue Struktur des UWG mit sich, d.h. sowohl Änderungen in der Paragrafenfolge als auch Änderungen des Wortlauts einzelner Vorschriften. Eine wesentliche Änderung der materiellen Rechtslage erwartet die Wettbewerbszentrale nach einer ersten Einschätzung allerdings nicht,

Bundestag hat neues UWG beschlossen – Strukturelle Änderungen sollen nicht zu wesentlicher Änderung der Rechtslage führen

Der Bundestag hat am 5. November 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angenommen ( BT-Drucks. 18/4535 >>) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss (Drucks. 18/6571>>).
Ziel der Gesetzesänderung ist eine gesetzessystematische Klarstellung, um die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG >>; kurz: UGP-RL), welche eine vollständige Rechtsangleichung bezweckt, auch im Wortlaut des UWG zu erreichen.

Unangemessen lange Vertragslaufzeiten in Stromverträgen – Wettbewerbszentrale erreicht außergerichtlich Einigung mit Energieversorger und Schornsteinfegern

Wiederholt erhält die Wettbewerbszentrale Anfragen und Beschwerden, die vorformulierte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Strom- und Gaslieferungsverträgen im B2C-Verhältnis betreffen. Über unzulässige Verzugsklauseln in Stromverträgen hatten wir bereits mit News vom 14.03.2014 >> berichtet.

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