BGH untersagt Werbung mit „klimaneutral“ – Wettbewerbszentrale setzt sich mit Forderung nach Erläuterung von Green Claims durch
Werbung mit dem pauschalen Hinweis „klimaneutral“ ist irreführend und damit unzulässig. Das ergibt sich aus
Werbung mit dem pauschalen Hinweis „klimaneutral“ ist irreführend und damit unzulässig. Das ergibt sich aus
Auf die Klage der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Duisburg einen großen Lebensmittelhändler u. a. zur
Die Wettbewerbszentrale ist seit Mitte 2023 in aktuell 11 Fällen gegen teils umweltbezogene Werbung mit
Der Bundesgerichtshof soll nunmehr die Gelegenheit erhalten, über die Anforderungen an eine Werbung mit dem Green Claim „klimaneutral“ zu entscheiden.