Telomax darf nicht mehr über Telefonrechnung abkassieren – dies gilt rückwirkend ab dem 30.03.2010
Die Bundesnetzagentur hat für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Dies bedeutet, dass Betroffenen keine Rechnung mehr gestellt werden darf. Falls ein Verbraucher bereits eine derartige Rechnung erhalten hat, darf die Forderung nicht mehr eingezogen werden (Verbot der Inkassierung).