Bundesgerichtshof hebt Urteile gegen Colt Telecom wegen Slamming auf
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.10.2010, Az. I ZR 174/08, ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23.10.2008, Az. 6 U 176/07, aufgehoben und eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Colt Telecom GmbH wegen Slamming abgewiesen.
Die Wettbewerbszentrale hatte gegen die Firma Colt Telecom geklagt wegen wettbewerbswidrigen Umstellens von Telefonanschlüssen auf ihre Verbindungsnetzbetreiberkennzahl (Preselection), ohne dass der Kunde einen Auftrag erteilt oder sein Einverständnis erklärt hätte (sogenanntes Slamming)