Vodafone wegen irreführender Fernseh-Werbespots rechtskräftig verurteilt – Wettbewerbszentrale setzt Unterlassung durch –
Mit Urteil vom 29.08.2014 (Az. 38 O 78/14) hat das Landgericht Düsseldorf eine von der Wettbewerbszentrale erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Vodafone GmbH bestätigt, mit der dem Telekommunikationsanbieter eine Fernsehwerbung für einen „Allnet-Flat“-Tarif untersagt worden war. Nachdem Vodafone das Urteil als endgültige Regelung anerkannt hat, ist der Rechtsstreit nun beendet.
Das Unternehmen hatte mit der Aussage „Jetzt für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat schon ab 19,99 € im Monat,…“ geworben. Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung als irreführend beanstandet, weil das Angebot tatsächlich nicht für Neukunden, sondern nur für Bestandskunden galt und hierauf in der Werbung nicht hingewiesen worden war.