Blickfangwerbung „30 Monate Garantie“ auf gebrauchte Mobilfunkgeräte ohne Hinweis auf obligatorische Geräteregistrierung war irreführend
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Frankfurt (Oder) kürzlich einem Unternehmen, das im eigenen Internetshop gebrauchte Elektronikgeräte zum Verkauf anbietet, untersagt, Waren unter Angabe einer Garantie zu bewerben, ohne im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Garantieversprechen darauf hinzuweisen, dass dieses nur nach einer Geräteregistrierung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne von dem Kunden in Anspruch genommen werden kann