Telekommunikation

Neue Informationspflichten für TK-Anbieter: Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur tritt am 1. Juni 2017 in Kraft

Nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist tritt morgen, am 1. Juni 2017, die Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich (TK-Transparenzverordnung) in Kraft. Die neue Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt, welche insbesondere die Informationsrechte der Verbraucher gegenüber ihrem Festnetz- oder Mobilfunkanbieter stärken soll, wurde bereits am 19.12.2016 von der Bundesnetzagentur erlassen und am 22.12.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Teil I Nr. 62).

SEPA-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die „SEPA-Verordnung“ – SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet

Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.

Täuschung über Verfügbarkeit eines Smartphones: Unzulässige Beeinflussung von Google-Suchergebnissen durch Webseiten-Beschreibung

Die Wettbewerbszentrale wurde kürzlich aus Wirtschaftskreisen auf mehrere Suchmaschinen-Treffer hingewiesen, die sich auf das Angebot eines Telekommunikationsanbieters bezogen. So erschien in den Suchergebnissen bei Google bei Eingabe des Suchbegriffs „Samsung S8 Vertrag“ ein Treffer mit folgendem Wortlaut:

Was Unternehmer bei Nutzung von kostenpflichtigen Sonderrufnummern beachten sollten – Fragen und Antworten zum Urteil des EuGH vom 02. März 2017, Rs. C-568/15 zur Kostenbelastung von Verbrauchern bei Anrufen über kostenpflichtige Sonderrufnummern

Der EuGH hat mit Urteil vom02. März 2017, RS C – 568/15 entschieden:
Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer.

Das Urteil hat in der Unternehmerschaft und in der Presse ein großes Echo gefunden.

Kostenlose Zahlungsmöglichkeiten im Handel – Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2015/2366/EU) beschlossen. Dies hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Pressemitteilung vom 8. Februar 2017 mitgeteilt. Die Wettbewerbszentrale hatte jüngst über den Regierungsentwurf und die Hintergründe der geplanten gesetzlichen Regelung bereits berichtet

Zahlungsmöglichkeiten im Onlinehandel sollen für Verbraucher kostenlos sein – Gesetzesentwurf sieht entsprechende Neuregelung vor

Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Onlinehändler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten.

Telekommunikationsanbieter durch neue Verordnung zu mehr Transparenz verpflichtet – Produktinformationsblatt inklusive Angaben zur Datenübertragungsrate erforderlich

Eine neue Rechtsverordnung soll nun für mehr Transparenz in dem wettbewerbsintensiven Markt der Telekommunikation sorgen und die Rechte des Verbrauchers stärken: Am 22.12.2016 wurde die Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt >> (BT-Drs. 18/8804) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2016 Teil 1 Nr. 62) veröffentlicht. Nach einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten tritt die Transparenzverordnung in Kraft.

1 Jahr neues UWG – Zwischenbilanz: Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis

Seit einem Jahr ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, nachdem es durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) novelliert wurde: Wesentliche Änderungen für die Praxis hat die Novelle erwartungsgemäß nicht mit sich gebracht. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach ihren praktischen Erfahrungen und der Analyse der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum neuen UWG.

Verbraucherstreitbeilegung – Erinnerung: Neue Informationspflichten für Händler treten am 01.02.2017 in Kraft – Neue Regelungen betreffen Online- und stationären Handel

Unternehmen treffen im Hinblick auf etwaige Streitigkeiten mit Verbrauchern über offline oder online geschlossene Kauf- bzw. Dienstleistungsverträgen neue Informationspflichten, wenn am 01.02.2017 weitere Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft treten:

Blickfangwerbung „30 Monate Garantie“ auf gebrauchte Mobilfunkgeräte ohne Hinweis auf obligatorische Geräteregistrierung war irreführend

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Frankfurt (Oder) kürzlich einem Unternehmen, das im eigenen Internetshop gebrauchte Elektronikgeräte zum Verkauf anbietet, untersagt, Waren unter Angabe einer Garantie zu bewerben, ohne im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Garantieversprechen darauf hinzuweisen, dass dieses nur nach einer Geräteregistrierung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne von dem Kunden in Anspruch genommen werden kann

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T: +49 6172 12150
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