Telekommunikation

OLG Koblenz zur Frage der Umgehung des Verbots zum Routerzwang

Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Koblenz schränkt ein Telekommunikationsanbieter nicht das Recht zur freien Router-Wahl ein, wenn er im Bestellprozess zum Abschluss eines Vertrages über Internetzugangsdienstleistungen einen DSL-Router als Bestandteil von Bundles anbietet (OLG Koblenz, Urteil vom 15.01.2020, Az. 9 U 1407/19). Die Revision hat der Senat nicht zugelassen.

Unvollständige Preisangabe für Mobilfunkdienstleistungen in Google AdWords-Anzeigen ist unzulässig

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 03.01.2017, Az. 312 O 609/15, einen Telekommunikationsdiensteanbieter wegen irreführender AdWords-Anzeige, die unvollständige Preisangaben enthielt, zur Unterlassung verurteilt. Die hiergegen eingelegte Berufung wurde auf Hinweis des Hanseatischen Oberlandesgerichts am 26.11.2019 zurückgenommen (Verfügung vom 25.11.2019, Az. 3 U 35/17). Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.

Googles E-Mail-Dienst Gmail ist kein Kommunikationsdienst

Zu diesem Schluss ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer aktuellen Entscheidung gekommen (Urteil vom 13.06.2019, Rs. C-193/18). Der Europäische Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass ein internetbasierter E Mail-Dienst, wie Gmail, kein „elektronischer Kommunikationsdienst“ i. S. d. Kommunikation-Rahmen-RL (2002/21/EG) darstellt. Das führt im Ergebnis dazu, dass ein solcher Dienst nicht gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) meldepflichtig ist.

Aufschaltung eines separaten Wifi-Hotspots bei WLAN-Kunden kann wettbewerbsrechtlich zulässig sein

Der BGH hat entschieden, dass die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, wettbewerbsrechtlich zulässig ist, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten zu befürchten sind (Urteil v. 25.04.2019, Az. I ZR 23/18).

1 Jahr Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale zieht trotz weiteren Klärungsbedarfs positive Bilanz

Seit 13.01.2018 sind die gesetzlichen Regelungen in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Für Verbraucher geht es dabei um Preistransparenz, für Unternehmer um die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, wenn die Regeln von einzelnen nicht umgesetzt werden. Dies insbesondere dann, wenn deren Angebote auf den ersten Blick günstiger erscheinen, weil diese Kosten erst im Laufe des Bestellvorgangs mitgeteilt werden.

Irreführende Leistungsangaben für einen Internettarif

Ein Kabelanbieter warb im Oktober 2018 in seinem Geschäftskundenbereich für Office-Tarife mit den folgenden Leistungsmerkmalen:

“Bis zu 400 Mbit/s Download 40 Mbit/s Upload“.

Über Recherchen auf der Internetseite des Unternehmens konnte ermittelt werden, dass die Angabe der Upload-Geschwindigkeit falsch war, da der beworbene Tarif lediglich bis zu 20 Mbit/s im Upload bietet.

EU-Parlament begrenzt Kosten für Auslands-Anrufe

Das EU-Parlament hat am 14.11.2018 ein neues Telekom-Paket beschlossen. Kernpunkte sind, dass ab dem 15. Mai 2019 die Kosten für Anrufe über Mobilfunk oder Festnetz aus dem Heimatland des Verbrauchers in andere EU-Länder auf max. 19 Cent pro Minute und die Kosten für Nachrichten innerhalb der EU auf max. 6 Cent begrenzt werden sollen. Damit setzt die EU ein weiteres wichtiges Zeichen für den Verbraucherschutz, nachdem sie zum 15. Juni 2017 die Roaming-Aufschläge abgeschafft hatte.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de