Bundesgerichtshof zur mutmaßlichen Einwilligung eines Gewerbetreibenden in unaufgeforderten Werbeanruf
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil (Az. I ZR 88/05) seine Rechtsprechung zum Verbot von unaufgeforderten Werbeanrufen bei Gewerbetreibenden bekräftigt. Dabei hat der Senat insbesondere zur Frage der mutmaßlichen Einwilligung in einen Werbeanruf bei einem Unternehmen ausgeführt.