Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung beschlossen
Der Bundestag hat gestern in 2. und 3. Lesung einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung beschlossen. Bislang ist nach geltendem Recht Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ausdrücklich verboten (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Das gestern beschlossene Paket beinhaltet folgende Neuregelungen: