Telekommunikation

Vermittlungsportal haftet für SEPA-Diskriminierung – Portalbetreiber gibt im Prozess Unterlassungserklärung ab

Ein Vermittlungsportal, das im Rahmen der Anbahnung von Verträgen mit Stromanbietern, Versicherern oder Telekommunikationsdienstleistern die Hinterlegung von SEPA-erreichbaren Konten als Zahlungsquelle ablehnt, weil der Leistungserbringer, der hinter dem Angebot steht, dies so vorgibt, haftet nach Auffassung des LG Heidelberg als Gehilfe des Leistungserbringers

Telekommunikation – Wettbewerbszentrale lässt werbliche Angaben über Übertragungsgeschwindigkeiten eines DSL-Tarifs als irreführend untersagen

Das Landgericht Koblenz hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, mit der Verfügbarkeit von Internetdienstleistungen zu werben, die an der Adresse des angesprochenen Kunden tatsächlich nicht mit der beworbenen Übertragungsgeschwindigkeit erhältlich sind, wenn diese im Rahmen eines Verfügbarkeits-Checks als unter der angegebenen Adresse verfügbar bestätigt werden

Leistungsverweigerung in der Telekommunikation – Unbegrenztes Datenvolumen bestätigt aber nicht gewährt

Die Wettbewerbszentrale erreichen gelegentlich Beschwerden, wonach angebotene und/oder vertraglich vereinbarte Leistungen in der Telekommunikations-Branche nicht gewährt werden. Vielfach handelt es sich dabei um telefonisch unterbreitete Angebote im Rahmen von Rückgewinnaktionen. Die Wettbewerbszentrale muss eine unlautere geschäftliche Handlung beweisen. Häufig fehlt es allerdings in solchen Fällen an Beweismöglichkeiten. Da in dem nachfolgend geschilderten Fall der Netzbetreiber die angebotene und vereinbarte Leistung schriftlich bestätigt hatte und die Leistungsverweigerung ebenfalls dokumentiert war, konnte eine Abmahnung ausgesprochen werden.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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