Werbung mit „Die günstigste Allnet Flat Deutschlands“ irreführend – OLG Schleswig bestätigt erstinstanzliches Urteil
In dem Rechtsstreit um die Werbung mit dem Slogan „Die günstigste Allnet Flat Deutschlands“ hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht jüngst die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (Urteil vom 03.06.2015, Az. 6 U 59/13). Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 22.11.2013, Az. 14 O 70/13 rechtskräftig geworden ( siehe hierzu die News der Wettbewerbszentrale vom 16.01.2014 >>).