LG Koblenz: Werbung für DSL-Tarif ohne Hinweis auf Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens irreführend
Das Landgericht Koblenz hat einem Telekommunikationsanbieter untersagt, in Werbeanzeigen für einen DSL-Tarif die Reduzierung der Übertragungsbandbreite nach Verbrauch von 100 GB zu verschweigen (LG Koblenz, Urteil vom 26.04.2016, Az. 1 HK O 1/16; nicht rechtskräftig). Damit bestätigte das Gericht jüngst einen von der Wettbewerbszentrale im Januar 2016 im Eilverfahren erwirkten Beschluss.
Gegenstand der Entscheidung war die Werbung eines Telekommunikationsanbieters, der blickfangmäßig in einem Printmagazin für einen „DSL Internet & Telefon“ Tarif unter Angabe des monatlichen Preises von 9,99 Euro geworben hatte.