Telekommunikation, Energie- & Versorgung

LG Koblenz: Werbung für DSL-Tarif ohne Hinweis auf Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens irreführend

Das Landgericht Koblenz hat einem Telekommunikationsanbieter untersagt, in Werbeanzeigen für einen DSL-Tarif die Reduzierung der Übertragungsbandbreite nach Verbrauch von 100 GB zu verschweigen (LG Koblenz, Urteil vom 26.04.2016, Az. 1 HK O 1/16; nicht rechtskräftig). Damit bestätigte das Gericht jüngst einen von der Wettbewerbszentrale im Januar 2016 im Eilverfahren erwirkten Beschluss.

Gegenstand der Entscheidung war die Werbung eines Telekommunikationsanbieters, der blickfangmäßig in einem Printmagazin für einen „DSL Internet & Telefon“ Tarif unter Angabe des monatlichen Preises von 9,99 Euro geworben hatte.

Blickfangwerbung mit „0 Euro Zuzahlung“ für Mobilfunkverträge irreführend, wenn Kunden trotz nachträglicher Erstattung zunächst Zuzahlung leisten müssen

Nach einer von der Wettbewerbszentrale erwirkten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ist es irreführend, wenn Mobilfunktarife zusammen mit Mobiltelefonen blickfangmäßig mit „0 Euro Zuzahlung“ beworben werden, obwohl für den Verbraucher zusätzlich zu den monatlichen Kosten eine einmalige Zuzahlung anfällt (LG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2016, Az. 38 O 66/15; nicht rechtskräftig). Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Zusatzentgelte nachträglich erstattet werden.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

Rückblick: Wettbewerbsrechtliche Compliance – Wettbewerbszentrale schult Schornsteinfeger

Am 15.02.2016 fand unter der Organisation des Bundesverbandes für das Schornsteinfegerhandwerk eine Schulung der internen Auditoren und Beauftragten für das Qualitätsmanagement in der Schornsteinfegerschule Niedersachsen in Langenhangen statt. Eines von vielen Themen war auch die wettbewerbsrechtliche Compliance im Schornsteinfegerhandwerk. Zu diesem Thema referierte Sennur Pekpak vom Hamburger Büro der Wettbewerbszentrale vor rund 50 Auditoren.

BGH zur Lesbarkeit und Positionierung von Preisangaben für Telekommunikationsdienstleistungen

In einem jüngst veröffentlichten Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zu den Voraussetzungen des § 66a Satz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) geäußert (BGH, Urteil vom 23.07.2015, Az. I ZR 143/14). Hiernach muss derjenige, der kostenpflichtige Rufnummern (z. B. 0180-Nummern) anbietet oder mit diesen wirbt, das für die Nutzung zu zahlende Entgelt gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbaren Zusammenhang mit der Rufnummer angeben. Der BGH hat nun entschieden,

Abschaffung des Routerzwangs: Kunden haben freie Wahl von Endgeräten ab August 2016

Am heutigen Tag ist das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (BT-Drucks. 18/6280 >>) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (Drucks. 18/6575) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2016 Teil I Nr. 4 S. 106) veröffentlicht worden. Die damit einhergehende Gesetzesänderung zur Abschaffung des Routerzwangs tritt am 01. August 2016 in Kraft.

BGH zu Blickfangwerbung: Verbraucher muss auf Einschränkungen in der Regel klar hingewiesen werden

Mit einer erst jüngst veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Einschränkungen einer Blickfangwerbung für den Verbraucher in der Regel durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis an der blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage erkennbar sein müssen (BGH, Urteil vom 15.10.2015, Az. I ZR 260/14 – All Net Flat). Fehlt ein solcher Hinweis vollständig, ist eine Blickfangwerbung, die Einschränkungen unterliegt, nur unter engen Voraussetzungen zulässig.

Auch Händler von Heizungen müssen Angaben zum Energieverbrauch machen

Bereits seit mehreren Jahren sind Händler von Elektrogeräten verpflichtet, die Verbraucher über den Energieverbrauch von Waschmaschinen, Glühbirnen, Fernsehern etc. zu informieren. Diese Kennzeichnungspflicht gilt seit dem 26.09.2015 nunmehr auch für Händler, die Heizgeräte vertreiben.

Nach Artikel 4 der EU Delegierte VO Nr. 811/2013 >> sind Händler von Heizgeräten verpflichtet, für diese Geräte die Energieeffizienzklasse anzugeben, wenn

Neues UWG tritt morgen in Kraft – Änderungen in Paragrafenfolge und Wortlaut einzelner Vorschriften

Das am 05.11.2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2015 Teil I Nr. 49, Seite 2158). Die neuen Regelungen treten damit morgen in Kraft.

Die Gesetzesänderung bringt eine neue Struktur des UWG mit sich, d.h. sowohl Änderungen in der Paragrafenfolge als auch Änderungen des Wortlauts einzelner Vorschriften. Eine wesentliche Änderung der materiellen Rechtslage erwartet die Wettbewerbszentrale nach einer ersten Einschätzung allerdings nicht,

Werbung für Mobilfunkdienstleistungen: Angabe monatlicher Kosten muss den Tatsachen entsprechen – Versteckte Preissteigerungen bergen Irreführungsgefahr

Telekommunikationsanbieter sollten bei ihren eigenen Werbemaßnahmen darauf achten, dass die Angabe monatlicher Kosten bei Laufzeitverträgen für Mobilfunkdienstleistungen den Tatsachen entspricht und insbesondere auch ein- bzw. mehrmalige Preissteigerungen korrekt und transparent dargestellt werden. Darauf weist die Wettbewerbszentrale aus gegebenem Anlass hin:

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de