Update Transparenzverordnung für Telekommunikationsanbieter – 2. Stufe tritt am 1. Dezember 2017 in Kraft – Informationspflichten für die Rechnung
Bereits im Dezember 2016 und Mai 2017 hat die Wettbewerbszentrale über die wesentlichen Neuerungen durch die von der Bundesnetzagentur erlassene Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich (TK-Transparenzverordnung) berichtet, die am 1. Juni 2017 in Kraft getreten ist. So müssen Anbieter von Internetzugangsdiensten unter anderem bei der Vermarktung ihrer Produkte Produktinformationsblätter bereitstellen.