Telekommunikation, Energie- & Versorgung

„Cashback“-Aktionen – Wettbewerbszentrale greift SEPA-Diskriminierung auf

Im Rahmen der von ihr eingerichteten Beschwerdestelle für SEPA-Diskriminierung erhielt die Wettbewerbszentrale die Information, dass auch Hersteller im Rahmen von sogenannten „Cashback“-Aktionen es ablehnen, die Erstattung des Kaufpreises auf Bankkonten aus dem SEPA-Raum zu akzeptieren.

In einem der Fälle hatte ein Hersteller von Käse und Milchprodukten

Werbung für Mobilfunktarife: Auf automatisch entstehende Zusatzkosten bei Datenautomatik muss deutlich hingewiesen werden

Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Telekommunikationsanbieter untersagt, Mobilfunktarife unter Angabe eines monatlichen Preises zu bewerben, wenn dem Kunden neben diesem Preis zusätzliche Kosten für eine automatische Erhöhung des Datenvolumens entstehen, sofern er diese Erhöhung nach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens nicht aktiv per SMS ablehnt

EU-Roaming-Aufschläge entfallen ab morgen

Nachdem vor knapp 10 Jahren mit der Roaming-Verordnung (EG) Nr. 717/2007 entscheidende Grundlagen im Bereich der Preisbildung bei Roamingdiensten innerhalb der Union gelegt und über die Jahre hinweg stufenweise Höchstgrenzen für Roaming-Gebühren eingeführt wurden, sind nun zum 15. Juni 2017 Roaming-Aufschläge abgeschafft.

Für Mobilfunkkunden bedeutet dies, dass Telefonate, SMS und Internetnutzung zu den gleichen Bedingungen im EU-Ausland möglich sind, wie auch im Inland. Geregelt ist dies in Art. 6a der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (ABl. 172/10).

Neue Informationspflichten für TK-Anbieter: Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur tritt am 1. Juni 2017 in Kraft

Nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist tritt morgen, am 1. Juni 2017, die Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich (TK-Transparenzverordnung) in Kraft. Die neue Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt, welche insbesondere die Informationsrechte der Verbraucher gegenüber ihrem Festnetz- oder Mobilfunkanbieter stärken soll, wurde bereits am 19.12.2016 von der Bundesnetzagentur erlassen und am 22.12.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Teil I Nr. 62).

SEPA-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die „SEPA-Verordnung“ – SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet

Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.

Nach EuGH-Urteil zur Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern: Comtech erkennt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale an

In dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Elektronikanbieter Comtech, in dem der EuGH im März zur Frage zur Zulässigkeit der Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern entschieden hatte, hat die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung beim Landgericht Stuttgart am heutigen Tage den Unterlassungsanspruch anerkannt. Es erging sodann ein Anerkenntnisurteil (LG Stuttgart, Az. 1 O 21/15).

Täuschung über Verfügbarkeit eines Smartphones: Unzulässige Beeinflussung von Google-Suchergebnissen durch Webseiten-Beschreibung

Die Wettbewerbszentrale wurde kürzlich aus Wirtschaftskreisen auf mehrere Suchmaschinen-Treffer hingewiesen, die sich auf das Angebot eines Telekommunikationsanbieters bezogen. So erschien in den Suchergebnissen bei Google bei Eingabe des Suchbegriffs „Samsung S8 Vertrag“ ein Treffer mit folgendem Wortlaut:

Rückblick: Wettbewerbszentrale und UEIL-Competition Committee mit gemeinsamem Workshop bei der UNITI Wintertagung 2017

Im Rahmen der diesjährigen Wintertagung des UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. am 09.03.2017 in München führten Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, und Jos Jong, Mitglied des Board of Directors der Union of European Lubricants Industry (UEIL), einen gemeinsamen Workshop zu Wettbewerbsbeeinträchtigungen im Schmierstoffgeschäft durch.

Was Unternehmer bei Nutzung von kostenpflichtigen Sonderrufnummern beachten sollten – Fragen und Antworten zum Urteil des EuGH vom 02. März 2017, Rs. C-568/15 zur Kostenbelastung von Verbrauchern bei Anrufen über kostenpflichtige Sonderrufnummern

Der EuGH hat mit Urteil vom02. März 2017, RS C – 568/15 entschieden:
Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer.

Das Urteil hat in der Unternehmerschaft und in der Presse ein großes Echo gefunden.

Strommix, Zertifizierung, Widerrufsrecht – Wettbewerbszentrale unterbindet irreführende Werbemaßnahmen eines Energiedistributors

Der Vertrieb von Strom- und Gasprodukten findet heute über viele unterschiedliche Absatzkanäle statt. Nicht selten werden sog. Energiedistributoren eingesetzt, die den Konsumenten die Angebote der Energieversorger selbständig als Vermittler näher bringen sollen.

Die Wettbewerbszentrale erhielt aus der Wirtschaft heraus eine Beschwerde, die die Marketingmaßnahmen eines solchen Energiedistributors betraf. Dieser hatte für ein Stromprodukt eines in Baden-Württemberg ansässigen Stadtwerks geworben, wobei die Werbung gleich aus mehreren Gründen unlauter war.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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