Telekommunikation, Energie- & Versorgung

Kostenpflichtige Voreinstellungen auf einer SIM-Karte, ohne Verbraucher vorher darüber zu informieren, stellen eine aggressive unlautere Geschäftspraxis dar

Der EuGH hat dazu entschieden, ob es zulässig ist, auf einer SIM-Karte kostenpflichtige Voreinstellungen zu Mailbox- und Internetzugangsdiensten vorzunehmen, ohne den Verbraucher vorher darüber zu informieren (Urteil v. 13.09.2018, verbundene Rechtssachen C-54/17 – AGCM/Wind Tre SpA und C-55/17 – AGCM/Vodafone Italia Spa).

Landgericht Düsseldorf untersagt SEPA-Diskriminierung durch Telekommunikationsanbieter

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Prozeßverfahren hat das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2018, Az. 38 O 35/18 – nicht rechtskräftig) einem Telekommunikationsanbieter untersagt, die von ihm angebotene Zahlungsmöglichkeit per SEPA-Lastschrift auf den Einzug von einem deutschen Bankkonto zu beschränken.

Der Telekommunikationsanbieter hatte 2 Kunden, die ihre Entgelte per Lastschrift von einem Konto in Österreich bzw. Luxemburg einziehen lassen wollen, mitgeteilt, dass ein solcher Einzug per Lastschrift nur von einem deutschen Bankkonto möglich sei. Die Wettbewerbszentrale beanstandete dieses Verhalten

EuGH bestätigt strenge Auslegung der Regelgungen zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Staubsaugern – keine „irreführende Unterlassung“, wenn Testbedingungen zur Ermittlung der Effizienzklasse fehlen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf das Energieetikett auf Staubsaugern keine zusätzlichen Informationen über die Testbedingungen für die Energieeffizienzklasse enthalten (Urteil v. 25.07.2018, Rs. C-632/16).

6 Monate Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale sieht noch erheblichen Klärungsbedarf zur gesetzlichen Neuregelung

Seit 13.01.2018 sind die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Ebenso finden sich dort Informationen über den genauen Inhalt und die Folgen der neuen Regelungen.

EU-Kommission veröffentlicht Ergebnisse des Sweeps zum Online-Kauf von TK-Dienstleistungen

Am Freitag hat die EU-Kommission die Ergebnisse des EU-weit durchgeführten Sweeps im Bereich Online-Kauf von Telekommunikationsdienstleistungen vorgestellt. Insgesamt sind in diesem Zusammenhang 207 Webseiten überprüft worden, auf denen Festnetz-/Mobilfunktelefonie, Internet sowie Streamingdienste angeboten wurden. Bei 163 dieser Webseiten liegen möglicherweise Verstöße gegen EU-Verbraucherschutzrecht vor, so die Kommission:

Werbung für vermeintlich kostenlose oder ermäßigte Pakete, die jedoch tatsächlich Teil eines gebündelten Pakets waren,

Oberlandesgericht Jena bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale: TEAG Thüringer Energie AG verstößt gegen Unbundling – bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld

In einem Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Thüringischen Energiekonzern TEAG Thüringer Energie AG hat der 2. Kartellsenat des OLG Jena mit Urteil vom 21.02.2018 die Berufung der TEAG zurückgewiesen (Az. 2 U 188/17 Kart). Damit ist das erstinstanzliche Urteil des LG Erfurt nun rechtskräftig, wonach die Thüringer Energie AG wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht zur Unterlassung verurteilt worden war (LG Erfurt, Urteil vom 17.02.2017, Az. 1 HKO 1/16).

Die TEAG Thüringer Energie AG ist der marktführende Energieversorger in Thüringen und beliefert Endkunden

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

Werbung mit „0 € Zuzahlung“ unzulässig, wenn Kunden eine erst später zu erstattende Zuzahlung leisten müssen – BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde eines Plattformbetreibers zurück

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 30.11.2017 (Az. I ZR 62/17) die Nichtzulassungsbeschwerde eines Unternehmens, das über eine Internetplattform den Abschluss von Verträgen zwischen Verbrauchern und Mobilfunkdienstleistungsunternehmen vermittelt, gegen das von der Wettbewerbszentrale erstrittene Urteil des OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 46/16) zurückgewiesen.

Dem Rechtsstreit zugrunde liegen Werbeaussagen eines Plattformbetreibers mit „0 € Zuzahlung“, womit dieser für den Abschluss von Mobilfunkverträgen mit gekoppelter Abgabe von Smartphones geworben hatte. Tatsächlich waren jedoch

Update Transparenzverordnung für Telekommunikationsanbieter – 2. Stufe tritt am 1. Dezember 2017 in Kraft – Informationspflichten für die Rechnung

Bereits im Dezember 2016 und Mai 2017 hat die Wettbewerbszentrale über die wesentlichen Neuerungen durch die von der Bundesnetzagentur erlassene Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich (TK-Transparenzverordnung) berichtet, die am 1. Juni 2017 in Kraft getreten ist. So müssen Anbieter von Internetzugangsdiensten unter anderem bei der Vermarktung ihrer Produkte Produktinformationsblätter bereitstellen.

Grundsatzurteil zu Vergleichsportalen – BGH verlangt Transparenz

In einem in dieser Woche veröffentlichten Urteil verlangt der BGH von Vergleichsportalen, die sich nicht auf die werbefinanzierte Darstellung von Vergleichsergebnissen beschränken, sondern bei Vermittlung von Verträgen Provisionen erhalten, stärkere Transparenz (BGH, Urteil vom 27.04.2017, Az. I ZR 55/16):

Im konkreten Fall hatte ein Preisvergleichsportal für Bestattungsdienstleistungen nur Ergebnisse von solchen Anbietern dargestellt, die dem Portalbetreiber im Falle der Vermittlung eines Bestattungsvertrages über das Portal eine Provision von 15 oder 17,5 Prozent des Angebotspreises zahlten. Andere Anbieter blieben bei den Ergebnissen des angebotenen Preisvergleichs unberücksichtigt.

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