Kostenpflichtige Voreinstellungen auf einer SIM-Karte, ohne Verbraucher vorher darüber zu informieren, stellen eine aggressive unlautere Geschäftspraxis dar
Der EuGH hat dazu entschieden, ob es zulässig ist, auf einer SIM-Karte kostenpflichtige Voreinstellungen zu Mailbox- und Internetzugangsdiensten vorzunehmen, ohne den Verbraucher vorher darüber zu informieren (Urteil v. 13.09.2018, verbundene Rechtssachen C-54/17 – AGCM/Wind Tre SpA und C-55/17 – AGCM/Vodafone Italia Spa).