Telekommunikation, Energie- & Versorgung

Aufschaltung eines separaten Wifi-Hotspots bei WLAN-Kunden kann wettbewerbsrechtlich zulässig sein

Der BGH hat entschieden, dass die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, wettbewerbsrechtlich zulässig ist, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten zu befürchten sind (Urteil v. 25.04.2019, Az. I ZR 23/18).

1 Jahr Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale zieht trotz weiteren Klärungsbedarfs positive Bilanz

Seit 13.01.2018 sind die gesetzlichen Regelungen in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Für Verbraucher geht es dabei um Preistransparenz, für Unternehmer um die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, wenn die Regeln von einzelnen nicht umgesetzt werden. Dies insbesondere dann, wenn deren Angebote auf den ersten Blick günstiger erscheinen, weil diese Kosten erst im Laufe des Bestellvorgangs mitgeteilt werden.

Irreführende Leistungsangaben für einen Internettarif

Ein Kabelanbieter warb im Oktober 2018 in seinem Geschäftskundenbereich für Office-Tarife mit den folgenden Leistungsmerkmalen:

“Bis zu 400 Mbit/s Download 40 Mbit/s Upload“.

Über Recherchen auf der Internetseite des Unternehmens konnte ermittelt werden, dass die Angabe der Upload-Geschwindigkeit falsch war, da der beworbene Tarif lediglich bis zu 20 Mbit/s im Upload bietet.

EU-Parlament begrenzt Kosten für Auslands-Anrufe

Das EU-Parlament hat am 14.11.2018 ein neues Telekom-Paket beschlossen. Kernpunkte sind, dass ab dem 15. Mai 2019 die Kosten für Anrufe über Mobilfunk oder Festnetz aus dem Heimatland des Verbrauchers in andere EU-Länder auf max. 19 Cent pro Minute und die Kosten für Nachrichten innerhalb der EU auf max. 6 Cent begrenzt werden sollen. Damit setzt die EU ein weiteres wichtiges Zeichen für den Verbraucherschutz, nachdem sie zum 15. Juni 2017 die Roaming-Aufschläge abgeschafft hatte.

Kostenpflichtige Voreinstellungen auf einer SIM-Karte, ohne Verbraucher vorher darüber zu informieren, stellen eine aggressive unlautere Geschäftspraxis dar

Der EuGH hat dazu entschieden, ob es zulässig ist, auf einer SIM-Karte kostenpflichtige Voreinstellungen zu Mailbox- und Internetzugangsdiensten vorzunehmen, ohne den Verbraucher vorher darüber zu informieren (Urteil v. 13.09.2018, verbundene Rechtssachen C-54/17 – AGCM/Wind Tre SpA und C-55/17 – AGCM/Vodafone Italia Spa).

Landgericht Düsseldorf untersagt SEPA-Diskriminierung durch Telekommunikationsanbieter

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Prozeßverfahren hat das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2018, Az. 38 O 35/18 – nicht rechtskräftig) einem Telekommunikationsanbieter untersagt, die von ihm angebotene Zahlungsmöglichkeit per SEPA-Lastschrift auf den Einzug von einem deutschen Bankkonto zu beschränken.

Der Telekommunikationsanbieter hatte 2 Kunden, die ihre Entgelte per Lastschrift von einem Konto in Österreich bzw. Luxemburg einziehen lassen wollen, mitgeteilt, dass ein solcher Einzug per Lastschrift nur von einem deutschen Bankkonto möglich sei. Die Wettbewerbszentrale beanstandete dieses Verhalten

EuGH bestätigt strenge Auslegung der Regelgungen zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Staubsaugern – keine „irreführende Unterlassung“, wenn Testbedingungen zur Ermittlung der Effizienzklasse fehlen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf das Energieetikett auf Staubsaugern keine zusätzlichen Informationen über die Testbedingungen für die Energieeffizienzklasse enthalten (Urteil v. 25.07.2018, Rs. C-632/16).

6 Monate Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale sieht noch erheblichen Klärungsbedarf zur gesetzlichen Neuregelung

Seit 13.01.2018 sind die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Ebenso finden sich dort Informationen über den genauen Inhalt und die Folgen der neuen Regelungen.

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