Telekommunikation, Energie- & Versorgung

Googles E-Mail-Dienst Gmail ist kein Kommunikationsdienst

Zu diesem Schluss ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer aktuellen Entscheidung gekommen (Urteil vom 13.06.2019, Rs. C-193/18). Der Europäische Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass ein internetbasierter E Mail-Dienst, wie Gmail, kein „elektronischer Kommunikationsdienst“ i. S. d. Kommunikation-Rahmen-RL (2002/21/EG) darstellt. Das führt im Ergebnis dazu, dass ein solcher Dienst nicht gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) meldepflichtig ist.

Grundsatzentscheidung des BGH zur Energieverbrauchskennzeichnung – Statische Darstellung des Pfeils im Onlineshop nicht ausreichend

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren hat der BGH entschieden, dass bei der Werbung für Leuchten allein die statische Darstellung des Pfeils mit Angabe der Energieeffizienzklasse auf der Übersichtsseite nicht genügt (BGH, Urteil vom 7.3.2019, Az. I ZR 184/17). Welche Energieeffizienzklasse genau anzugeben ist, bestimmt die delegierte VO (EU) Nr. 874/2012.

Die Beklagte vertrieb in ihrem Online-Shop Leuchten. Auf den dortigen Kategorienseiten erschien über dem jeweiligen Produktpreis bei allen Leuchten jeweils ein grüner Pfeil mit dem Kennzeichen „A++“ als Angabe zur Energieeffizienzklasse. Der Pfeil war statisch gestaltet, also nicht in Form der geschachtelten Anzeige, und ohne eine Verlinkung, die einen Zugang zu anderen Informati

Energieversorger darf Verbrauchern bei Online-Bestellung nicht nur Zahlung per Bankeinzug anbieten

Der BGH hat klargestellt, dass ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) seinen Bestellvorgang auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrages außerhalb der Grundversorgung im Internet für Verbraucher nicht so gestalten darf, dass als einzige Bezahlmöglichkeit die Zahlung per Bankeinzug auswählbar ist und die Bestellung nur nach Eingabe der Kontodaten fortgeführt werden kann (Urteil vom 10.04.2019, Az. VIII ZR 56/18). Ein solches Internetangebot verstoße gegen § 42 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG).

Aufschaltung eines separaten Wifi-Hotspots bei WLAN-Kunden kann wettbewerbsrechtlich zulässig sein

Der BGH hat entschieden, dass die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, wettbewerbsrechtlich zulässig ist, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten zu befürchten sind (Urteil v. 25.04.2019, Az. I ZR 23/18).

1 Jahr Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale zieht trotz weiteren Klärungsbedarfs positive Bilanz

Seit 13.01.2018 sind die gesetzlichen Regelungen in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Für Verbraucher geht es dabei um Preistransparenz, für Unternehmer um die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, wenn die Regeln von einzelnen nicht umgesetzt werden. Dies insbesondere dann, wenn deren Angebote auf den ersten Blick günstiger erscheinen, weil diese Kosten erst im Laufe des Bestellvorgangs mitgeteilt werden.

Irreführende Leistungsangaben für einen Internettarif

Ein Kabelanbieter warb im Oktober 2018 in seinem Geschäftskundenbereich für Office-Tarife mit den folgenden Leistungsmerkmalen:

“Bis zu 400 Mbit/s Download 40 Mbit/s Upload“.

Über Recherchen auf der Internetseite des Unternehmens konnte ermittelt werden, dass die Angabe der Upload-Geschwindigkeit falsch war, da der beworbene Tarif lediglich bis zu 20 Mbit/s im Upload bietet.

EU-Parlament begrenzt Kosten für Auslands-Anrufe

Das EU-Parlament hat am 14.11.2018 ein neues Telekom-Paket beschlossen. Kernpunkte sind, dass ab dem 15. Mai 2019 die Kosten für Anrufe über Mobilfunk oder Festnetz aus dem Heimatland des Verbrauchers in andere EU-Länder auf max. 19 Cent pro Minute und die Kosten für Nachrichten innerhalb der EU auf max. 6 Cent begrenzt werden sollen. Damit setzt die EU ein weiteres wichtiges Zeichen für den Verbraucherschutz, nachdem sie zum 15. Juni 2017 die Roaming-Aufschläge abgeschafft hatte.

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