BGH zur Endgerätewahlfreiheit bei einem Mobilfunkvertrag mit Internetnutzung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, die Kunden von Mobilfunkverträgen die Nutzung des Internetzugangs nur auf mobilen Endgeräten erlauben