Am 1. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten
Am 07. Mai hatte der Bundesrat dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zugestimmt, welches vom Deutschen Bundestag am 22.04.2021 verabschiedet wurde.
Am 07. Mai hatte der Bundesrat dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zugestimmt, welches vom Deutschen Bundestag am 22.04.2021 verabschiedet wurde.
In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren gegen eine Wohnungsbaugesellschaft wird der Bundesgerichtshof am 18. November 2021 eine Entscheidung verkünden.
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst eine Werbung für ein „Kostenloses Angebot…“ in einem Stromvergleichsportal außergerichtlich unterbunden:
Nachdem der BGH mit Urteil vom 17.06.2015 (VIII ZR 249/14) entschieden hat, dass Verbrauchen bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ein Widerrufsrecht zusteht, schien die Rechtslage zunächst geklärt.
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die vorzeitige Verlängerung eines Mobilfunkvertrages um 24 Monate zulässig sei, auch wenn die neue vereinbarte Laufzeit an das Enddatum des noch laufenden Mobilfunkvertrages anschließt
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das LG Karlsruhe entschieden, dass die Werbung eines Stromanbieters für ein Kombi-Angebot aus Stromtarif und werthaltiger Zugabe (iPad) mit einer Befristung irreführend ist, wenn
Das Landgericht Mainz hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Energieversorgungsunternehmen verboten, den eigenen Erdgas-Tarif mit einer Ersparnis von bis zu 1.458,25 € gegenüber dem Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers zu bewerben
Die Wettbewerbszentrale beobachtet derzeit, dass die mit dem neuen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung verabschiedeten gesetzlichen Regelungen für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen in der Werbung zahlreicher Unternehmen der Energiebranche aufgegriffen werden.
Das Landgericht Koblenz hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, mit der Verfügbarkeit von Internetdienstleistungen zu werben, die an der Adresse des angesprochenen Kunden tatsächlich nicht mit der beworbenen Übertragungsgeschwindigkeit erhältlich sind, wenn diese im Rahmen eines Verfügbarkeits-Checks als unter der angegebenen Adresse verfügbar bestätigt werden
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hatte vor kurzem die Werbung eines Unternehmens zu beurteilen, das Energielieferverträge mit Anlagenbetreibern vermittelt, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen.