LG Köln: Wertvolle Wechselprämien verstoßen gegen „Strompreisbremse“
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das LG Köln einem Stromanbieter verboten, für Tarife mit
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das LG Köln einem Stromanbieter verboten, für Tarife mit
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, die Kunden von Mobilfunkverträgen die Nutzung des Internetzugangs nur auf mobilen Endgeräten erlauben
Die Wettbewerbszentrale hat vor dem Landgericht Köln Klage gegen ein Tochterunternehmen eines führenden Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingereicht.
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst die Werbung eines Telekommunikationsdienstleisters als irreführend beanstandet:
Die Wettbewerbszentrale hat seit Anfang 2021 insgesamt 14 Beschwerden zu herabsetzender Werbung erhalten – mehr als in Vorjahren.
An die Werbung mit einem TÜV-Zertifikat für geprüfte Abrechnungsgenauigkeit sind hohe Anforderungen zu stellen.
Ein Vermittlungsportal, das im Rahmen der Anbahnung von Verträgen mit Stromanbietern, Versicherern oder Telekommunikationsdienstleistern die Hinterlegung von SEPA-erreichbaren Konten als Zahlungsquelle ablehnt, weil der Leistungserbringer, der hinter dem Angebot steht, dies so vorgibt, haftet nach Auffassung des LG Heidelberg als Gehilfe des Leistungserbringers
Am 07. Mai hatte der Bundesrat dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zugestimmt, welches vom Deutschen Bundestag am 22.04.2021 verabschiedet wurde.
In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren gegen eine Wohnungsbaugesellschaft wird der Bundesgerichtshof am 18. November 2021 eine Entscheidung verkünden.
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst eine Werbung für ein „Kostenloses Angebot…“ in einem Stromvergleichsportal außergerichtlich unterbunden: