Werbung mit „Glasfaser für 0 Euro“ – Wettbewerbszentrale beanstandet Preiswerbung als irreführend
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst die Werbung eines Telekommunikationsdienstleisters als irreführend beanstandet:
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst die Werbung eines Telekommunikationsdienstleisters als irreführend beanstandet:
Die Wettbewerbszentrale hat seit Anfang 2021 insgesamt 14 Beschwerden zu herabsetzender Werbung erhalten – mehr als in Vorjahren.
An die Werbung mit einem TÜV-Zertifikat für geprüfte Abrechnungsgenauigkeit sind hohe Anforderungen zu stellen.
Ein Vermittlungsportal, das im Rahmen der Anbahnung von Verträgen mit Stromanbietern, Versicherern oder Telekommunikationsdienstleistern die Hinterlegung von SEPA-erreichbaren Konten als Zahlungsquelle ablehnt, weil der Leistungserbringer, der hinter dem Angebot steht, dies so vorgibt, haftet nach Auffassung des LG Heidelberg als Gehilfe des Leistungserbringers
Am 07. Mai hatte der Bundesrat dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zugestimmt, welches vom Deutschen Bundestag am 22.04.2021 verabschiedet wurde.
In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren gegen eine Wohnungsbaugesellschaft wird der Bundesgerichtshof am 18. November 2021 eine Entscheidung verkünden.
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst eine Werbung für ein „Kostenloses Angebot…“ in einem Stromvergleichsportal außergerichtlich unterbunden:
Nachdem der BGH mit Urteil vom 17.06.2015 (VIII ZR 249/14) entschieden hat, dass Verbrauchen bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ein Widerrufsrecht zusteht, schien die Rechtslage zunächst geklärt.
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die vorzeitige Verlängerung eines Mobilfunkvertrages um 24 Monate zulässig sei, auch wenn die neue vereinbarte Laufzeit an das Enddatum des noch laufenden Mobilfunkvertrages anschließt
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das LG Karlsruhe entschieden, dass die Werbung eines Stromanbieters für ein Kombi-Angebot aus Stromtarif und werthaltiger Zugabe (iPad) mit einer Befristung irreführend ist, wenn