Telekommunikation, Energie- & Versorgung

Klage der Wettbewerbszentrale gegen hessischen Energieversorger erfolgreich – Unternehmen darf Anbieterwechsel der Kunden nicht erschweren

Mit einem kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az. 22 O 40/07 vom 10.04.2007) wurde ein hessischer Energieversorger auf Antrag der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung unlauteren Geschäftsgebarens verurteilt. Der Anbieter hatte, nachdem seine Kunden ihren dortigen Gasliefervertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt hatten, die Kündigungen zu einem viel späteren Zeitpunkt bestätigt und sich auf einen 12-monatigen Bindungszeitraum berufen oder die Kündigungen gänzlich zurückgewiesen.

Mehrere Zivilgerichte untersagen unzulässige Telefonwerbung – Wettbewerbszentrale geht konsequent gerichtlich gegen derartige Belästigung vor –

Mehrere Gerichte haben auf Antrag der Wettbewerbszentrale in der jüngsten Zeit unterschiedlichen Unternehmen – überwiegend aus der Telekommunikationsbranche – untersagt, im Rahmen der Telefonakquise potentielle Kunden ohne deren Einverständnis anzurufen bzw. anrufen zu lassen:

Geschäftsbezogene Angaben in E-Mails

Das am 01.01.2007 in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat zu Gesetzesänderungen geführt, die sich auf von Unternehmen versandte E-Mails beziehen: Seit Jahresbeginn sind Unternehmer verpflichtet, in Geschäftsbriefen unabhängig von deren Form bestimmte Geschäftsangaben zu machen.

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
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