Telekommunikation, Energie- & Versorgung

Bundesgerichtshof: Keine Mitbewerberbehinderung bei nur versehentlicher Verletzung einer vertraglichen Pflicht

Nach einem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH I ZR 164/04) liegt keine unlautere gezielte Mitbewerberbehinderung vor, wenn ein etablierter Telefonnetzbetreiber den Telefonanschluss eines Kunden entgegen einer vertraglichen Verpflichtung nicht dauerhaft auf die Vorwahl eines anderen Netzbetreibers umstellt und diese Vertragsverletzung nur versehentlich erfolgte.

Wettbewerbszentrale: Handhabe gegen Slamming ist möglich – Colt Telecom Umstellung von Telefonanschlüssen ohne Einverständnis gerichtlich verboten

Das Umstellen von Telefonanschlüssen auf einen anderen Netzbetreiber, ohne dass der Kunde einen Auftrag erteilt oder sein Einverständnis erklärt hätte (so genanntes Slamming), ist ein bekanntes Ärgernis. Eine juristische Handhabe gegen Slamming ist aber möglich: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Unterbindung dieser Wettbewerbsverstöße sind vorhanden. Dass die Gerichte das Problem ernst nehmen, macht nun das von uns erstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt deutlich.“, so Rechtsanwalt Boris Schmidt, Leiter des Branchenbereichs „Telekommunikation“ bei der Wettbewerbszentrale.

Neue Pflichten für Telekommunikationsanbieter – Änderungen durch TKG-Novelle treten am 1.9.2007 in Kraft

Ab 1.9. 2007 gelten für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen neue Pflichten, die nach der TKG-Novelle nun im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt sind. Hintergrund der Neuregelungen ist, dass insbesondere Jugendliche vor z. B. kostenmäßig unüberschaubaren Abonnements von Klingeltönen o. ä. besser geschützt werden sollen.

Klage der Wettbewerbszentrale gegen hessischen Energieversorger erfolgreich – Unternehmen darf Anbieterwechsel der Kunden nicht erschweren

Mit einem kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az. 22 O 40/07 vom 10.04.2007) wurde ein hessischer Energieversorger auf Antrag der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung unlauteren Geschäftsgebarens verurteilt. Der Anbieter hatte, nachdem seine Kunden ihren dortigen Gasliefervertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt hatten, die Kündigungen zu einem viel späteren Zeitpunkt bestätigt und sich auf einen 12-monatigen Bindungszeitraum berufen oder die Kündigungen gänzlich zurückgewiesen.

Mehrere Zivilgerichte untersagen unzulässige Telefonwerbung – Wettbewerbszentrale geht konsequent gerichtlich gegen derartige Belästigung vor –

Mehrere Gerichte haben auf Antrag der Wettbewerbszentrale in der jüngsten Zeit unterschiedlichen Unternehmen – überwiegend aus der Telekommunikationsbranche – untersagt, im Rahmen der Telefonakquise potentielle Kunden ohne deren Einverständnis anzurufen bzw. anrufen zu lassen:

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Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
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