Telekommunikation, Energie- & Versorgung

Leitfaden zur verbraucherfreundlichen Kundenbetreuung verabschiedet

Im Rahmen des IT-Gipfels, der im Dezember 2007 stattgefunden hat, wurde ein Leitfaden für eine verbraucherfreundliche Kundenbetreuung verabschiedet. Dieser soll dazu beitragen, dass die Servicequalität in der Kundenbetreuung von Telekommunikationsunternehmen verbessert und die Kundenzufriedenheit erhöht wird. Erarbeitet wurde der Leitfaden von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur „Service- und verbraucherfreundlichen IT“,

OLG Frankfurt am Main: Unwirksame Preisanpassungsklausel in Stromlieferungsverträgen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat jüngst einem Energieversorgungsunternehmen die Verwendung einer Preisanpassungsklausel in Stromlieferungsverträgen untersagt, wonach das Unternehmen zu einer Preisanpassung an die Marktpreise für vergleichbare Vertragsverhältnisse berechtigt war (Urteil vom 13.12.2007 – Az. 1 U 41/07). Gültig war dieser sog. Vario-Tarif für Verträge mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten.

Bundestag beschließt Verschärfungen des Kartellrechts für Lebensmittel- und Energiesektor

Der Deutsche Bundestag hat am 15. November 2007 Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet, die den wirtschaftlichen Spielraum von Unternehmen der Lebensmittel- und Energiewirtschaft weiter einschränken. Marktstarken Unternehmen ist es nunmehr generell verboten, Lebensmittel unter Einstandspreis anzubieten.

Brandenburgisches Oberlandesgericht: Stromwerbung „Gelb – nicht wirklich günstiger“ bleibt verboten

Die Werbeaussage „Gelb – nicht wirklich günstiger“ ist nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts als „Gelb – generell nicht günstiger als E.ON edis“ zu verstehen. Da aus der vergleichenden Werbung von E.ON edis nicht hervorging, dass Yello Strom in einem kleineren Teilbereich niedrigere Entgelte als E.On edis verlangte, stuften die Brandenburger Richter die Werbung von E.ON edis als irreführend ein

Bundesgerichtshof: Keine Mitbewerberbehinderung bei nur versehentlicher Verletzung einer vertraglichen Pflicht

Nach einem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH I ZR 164/04) liegt keine unlautere gezielte Mitbewerberbehinderung vor, wenn ein etablierter Telefonnetzbetreiber den Telefonanschluss eines Kunden entgegen einer vertraglichen Verpflichtung nicht dauerhaft auf die Vorwahl eines anderen Netzbetreibers umstellt und diese Vertragsverletzung nur versehentlich erfolgte.

Wettbewerbszentrale: Handhabe gegen Slamming ist möglich – Colt Telecom Umstellung von Telefonanschlüssen ohne Einverständnis gerichtlich verboten

Das Umstellen von Telefonanschlüssen auf einen anderen Netzbetreiber, ohne dass der Kunde einen Auftrag erteilt oder sein Einverständnis erklärt hätte (so genanntes Slamming), ist ein bekanntes Ärgernis. Eine juristische Handhabe gegen Slamming ist aber möglich: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Unterbindung dieser Wettbewerbsverstöße sind vorhanden. Dass die Gerichte das Problem ernst nehmen, macht nun das von uns erstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt deutlich.“, so Rechtsanwalt Boris Schmidt, Leiter des Branchenbereichs „Telekommunikation“ bei der Wettbewerbszentrale.

Neue Pflichten für Telekommunikationsanbieter – Änderungen durch TKG-Novelle treten am 1.9.2007 in Kraft

Ab 1.9. 2007 gelten für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen neue Pflichten, die nach der TKG-Novelle nun im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt sind. Hintergrund der Neuregelungen ist, dass insbesondere Jugendliche vor z. B. kostenmäßig unüberschaubaren Abonnements von Klingeltönen o. ä. besser geschützt werden sollen.

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