Telekommunikation, Energie- & Versorgung

Bundesgerichtshof: Kataloghinweis „Änderungen und Irrtümer vorbehalten“ nicht zu beanstanden – Kataloghinweise sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wie der Bundesgerichthof (BGH) gestern mitgeteilt hat, sind die Hinweise „Änderungen und Irrtümer vorbehalten.“ sowie „Abbildungen ähnlich.“ in dem Katalog eines Mobiltelefonanbieters AGB-rechtlich nicht zu beanstanden (Urteil vom 04.02.2008, Az. VIII ZR 32/08). Der Kläger, ein Verbraucherverband, hatte in Bezug auf den Katalog eines Mobiltelefonanbieters einen Hinweis unterhalb der beworbenen Produkte

Wettbewerbszentrale: Vorsicht beim Angebot von Stromlieferverträgen an der Haustür – Landgericht Hamburg untersagt Erschleichen des Zutritts zur Wohnung mit dem „Stadtwerke–Trick“

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Hamburg dem Stromanbieter Lichtblick im Wege der Einstweiligen Verfügung untersagt, bei potentiellen Kunden mit der Angabe, man sei Mitarbeiter der Stadtwerke, vorzusprechen oder vorsprechen zu lassen (Beschluss vom 15.01.2009, Az. 327 O 27/09). Die Einhaltung dieses Verbots ist mit einer Ordnungsgeldandrohung bis zu 250.000,- € für den Einzelfall der Zuwiderhandlung

Neues UWG in Kraft – Neue Regeln für Werbung und Vertrieb

Die UWG-Novelle ist am 30.12.2008 in Kraft getreten, nachdem der Bundestag Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet und auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG).

Bundesgerichtshof: Werbung mit „Telefonieren für 0 Cent!“ intransparent – Angabe weiterer Kosten für Telefonanschluss und Grundgebühr erforderlich

Mit gestern veröffentlichtem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die an die Allgemeinheit gerichtete Werbung mit der Aussage „Telefonieren für 0 Cent!“ nur dann hinreichend transparent ist, wenn auch die Kosten für die Bereitstellung des Telefonanschlusses sowie die monatlich anfallenden Grundgebühren angegeben werden (Urteil vom 17.07.2008, Az. I ZR 139/05).

Oberlandesgericht Frankfurt a. M.: Slamming ist unlautere Behinderung von Mitbewerbern

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 23.10.2008 (Az. 6 U 176/07) die erstinstanzliche Entscheidung (siehe Pressemitteilung vom 10.09.2007) zum so genannten Slamming bestätigt: Das Umstellen von Telefonanschlüssen auf einen anderen Netzbetreiber, ohne dass der Kunde einen Auftrag erteilt oder sein Einverständnis erklärt hätte (so genanntes Slamming), ist wettbewerbswidrig.

BMJ veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht – Mehr Sicherheit im Online-Handel

Das BMJ hat heute einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, um zu mehr Rechtssicherheit im Internethandel beizutragen. Dieser soll Gewerbetreibenden als Orientierungshilfe bei der Gestaltung ihrer Anbieterkennzeichnung entsprechend den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) dienen. Der Leitfaden wird ständig aktualisiert.

Wettbewerbszentrale warnt vor irreführender „Energie-Umfrage“ – Keine Umfrage seitens der Energiewirtschaft, sondern Datenerhebung für Kaffeefahrt – Verantwortliche verstecken sich hinter Postfach-Adresse

Die Wettbewerbszentrale warnt vor einer „Energie-Umfrage“, die die „Info“- oder auch „Gewinnzentrale“ mit Postfach-Anschrift in Lohne veranstaltete. Diese ließ Verbrauchern Postkarten zukommen, auf denen unter der Überschrift „Ihre Meinung ist uns wichtig!“ die Frage „Sind die Energiepreise zu hoch?“ durch das Ankreuzen von „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden konnte.

Unerlaubte Telefonwerbung: Verbraucherpolitiker der Koalition einigen sich auf Eckpunkte

Die Verbraucherpolitiker der Koalition haben sich am 28. Mai 2008 zusammen mit Bundesjustizministerin Zypries und Bundesverbraucherminister Seehofer über gemeinsame Eckpunkte zur Bekämpfung unerlaubter und belästigender Telefonwerbung geeinigt. Zusätzlich zu den von der Bundesregierung am 11. März 2008 vorgestellten Maßnahmen zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung sind folgende Regelungen geplant:

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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