Telekommunikation, Energie- & Versorgung

Bundesgerichtshof: Vorformulierte Einwilligung in Werbung per Post zulässig

In einem aktuellen Urteil (Entscheidung vom 11.11.2009, Az. VIII ZR 12/08) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu Gunsten von HappyDigits entschieden, dass eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorformulierte Einwilligungserklärung für die Verwendung von Kundendaten zu Werbezwecken per Post und zu Marktforschungszwecken zulässig ist, wenn der Kunde deutlich darauf hingewiesen wird, dass er diese Klausel streichen kann. Die Streichung kann zum Beispiel durch direktes Durchstreichen oder durch Ankreuzen eines Kästchens geschehen.

Bundesgerichtshof: Eine Klausel, die die Rechnungstellung per Online-Rechnung vorsieht ist nicht grundsätzlich unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.07.2009, Az: III ZR 299/08 die Frage entschieden, ob die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunk-Service-Providers für einen Online-Tarif vereinbarte Rechnungstellung lediglich per Online-Rechnung, die im Internetportal des Anbieters bereit gestellt wird, von den Kunden abgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, eine unangemessenen Benachteiligung von Verbrauchern darstellt.

Oberlandesgericht Düsseldorf: Werbung für Telefontarif mit 180 Freiminuten ist irreführend, wenn diese tatsächlich nicht gewährt werden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte einem Telekommunikationsunternehmen die Werbeaussage „Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten“ für einen Mobilfunktarif. Das Geschenk war nämlich bei Gesprächen in andere Mobilfunknetze schon nach 21 Minuten verbraucht. Denn tatsächlich gewährte das Unternehmen keine „echten“ 180 Freiminuten, sondern lediglich eine Gutschrift in Höhe von 4,18 Euro.

Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung vom Bundesrat verabschiedet – Einführung eines Bußgeldtatbestandes und Ausweitung des Widerrufsrechts

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung beschlossen. Das neue Gesetz beinhaltet u. a. Neuregelungen im Hinblick auf die Einführung eines Bußgeldtatbestandes bei unerlaubter Telefonwerbung, ein Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen sowie die Ausweitung des Widerrufsrechts bei telefonisch geschlossenen Verträgen.

Bundesgerichtshof: Kataloghinweis „Änderungen und Irrtümer vorbehalten“ nicht zu beanstanden – Kataloghinweise sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wie der Bundesgerichthof (BGH) gestern mitgeteilt hat, sind die Hinweise „Änderungen und Irrtümer vorbehalten.“ sowie „Abbildungen ähnlich.“ in dem Katalog eines Mobiltelefonanbieters AGB-rechtlich nicht zu beanstanden (Urteil vom 04.02.2008, Az. VIII ZR 32/08). Der Kläger, ein Verbraucherverband, hatte in Bezug auf den Katalog eines Mobiltelefonanbieters einen Hinweis unterhalb der beworbenen Produkte

Wettbewerbszentrale: Vorsicht beim Angebot von Stromlieferverträgen an der Haustür – Landgericht Hamburg untersagt Erschleichen des Zutritts zur Wohnung mit dem „Stadtwerke–Trick“

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Hamburg dem Stromanbieter Lichtblick im Wege der Einstweiligen Verfügung untersagt, bei potentiellen Kunden mit der Angabe, man sei Mitarbeiter der Stadtwerke, vorzusprechen oder vorsprechen zu lassen (Beschluss vom 15.01.2009, Az. 327 O 27/09). Die Einhaltung dieses Verbots ist mit einer Ordnungsgeldandrohung bis zu 250.000,- € für den Einzelfall der Zuwiderhandlung

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