Telekommunikation, Energie- & Versorgung

Energieversorger verzichtet auf Boykottaufkleber

Ein hessischer Energieversorger kündigte zusammen mit dem örtlichen Polizeipräsidenten im Rahmen einer Pressekonferenz die Verteilung von Aufklebern an alle örtlichen Haushalte an, mit denen Direktvertriebsunternehmen eine Kundenansprache unmöglich gemacht werden sollte. Die Aufkleber mit dem Text „Nein! Ich mache keine Haustürgeschäfte“ sollten an 114.000 Haushalte verteilt werden. Hintergrund der Aktion war ein Rechtsstreit des Energieversorgers mit einem Mitbewerber, dessen Mitarbeiter sich bei potentiellen Kunden fälschlicherweise als Mitarbeiter des Energieversorgers ausgegeben hatten

BGH: Verpflichtung eines Kabelanbieters zur Aufklärung über die fehlende Möglichkeit, Telefonate im „Call-by-Call“-Verfahren zu führen

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2011, Az. I ZR 28/09 muss ein Kabelanbieter über die fehlende Möglichkeit, „Call-by-Call“-Telefonate zu führen aufklären, wenn er mit der Aussage „Kein Telekom-Anschluss nötig“ oder „Kein Telekom-Telefonanschluss mehr nötig“ für Telefondienstleistungen basierend auf einem Kabelanschluss wirbt.

Ein Reseller ist kein Beauftragter des Verbindungsnetzbetreibers

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.10.2010, Az. I ZR 174/08 – Änderung der Voreinstellung III – eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Colt Telecom GmbH abgewiesen, vgl. Aktuelles vom 18.11.2010. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes werden Reseller nicht als Beauftragte für Verbindungsnetzbetreiber im Verhältnis zum Endkunden tätig, wenn sie ihre Netzdienstleistungen als Vorprodukte zur Verfügung stellen.

Verbot unerlaubter Werbeanrufe mit EU-Recht vereinbar – Einverständnis für Telefonwerbung kann nicht durch Double-Opt-In-Verfahren nachgewiesen werden

In einer aktuellen Entscheidung kommt der Bundesgerichtshof (BGH) zu dem Ergebnis, dass die strengen Anforderungen des deutschen Rechts an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern, mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind. Danach ist Telefonwerbung nur zulässig, wenn der Verbraucher hierfür zuvor sein Einverständnis erklärt hat. Das Einverständnis des Verbrauchers kann nach dieser Entscheidung des BGH bei Telefonwerbung generell nicht mittels des sog. elektronisch durchgeführten Double-Opt-In-Verfahren nachgewiesen werden

Erhöhung der EEG-Umlage: Irreführende Werbung von Stromanbietern mit Preisgarantien

Die Stromanbieter sind seit dem 1. Januar 2010 verpflichtet, für jede an die Verbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine sog. EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Damit soll die Differenz zwischen der Einspeisevergütung für den Strom aus erneuerbaren Energien und den Einnahmen aus seiner Vermarktung an der Strombörse ausgeglichen werden.

Telomax darf nicht mehr über Telefonrechnung abkassieren – dies gilt rückwirkend ab dem 30.03.2010

Die Bundesnetzagentur hat für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Dies bedeutet, dass Betroffenen keine Rechnung mehr gestellt werden darf. Falls ein Verbraucher bereits eine derartige Rechnung erhalten hat, darf die Forderung nicht mehr eingezogen werden (Verbot der Inkassierung).

Bundesgerichtshof hebt Urteile gegen Colt Telecom wegen Slamming auf

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.10.2010, Az. I ZR 174/08, ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23.10.2008, Az. 6 U 176/07, aufgehoben und eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Colt Telecom GmbH wegen Slamming abgewiesen.

Die Wettbewerbszentrale hatte gegen die Firma Colt Telecom geklagt wegen wettbewerbswidrigen Umstellens von Telefonanschlüssen auf ihre Verbindungsnetzbetreiberkennzahl (Preselection), ohne dass der Kunde einen Auftrag erteilt oder sein Einverständnis erklärt hätte (sogenanntes Slamming)

Änderungen im Rufnummernbereich (0)180 ab März 2010

Ab März 2010 besteht die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer (0)180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise, der bisher neben der Angabe des genauen Preises für Anrufe aus dem Festnetz genügt hat, reicht dann nicht mehr aus.

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