LG Aurich untersagt Autoritätsmissbrauch eines Bezirksschornsteinfegermeisters
Das Landgericht Aurich hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit Urteil vom 12.02.2014, Az. 6 O 17/12, untersagt, unter Hinweis auf die hoheitliche Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister für privatwirtschaftliche Verrichtungen, wie zum Beispiel für den Verkauf von Kamin- und/oder Pelletöfen, zu werben.