„Die günstigste Allnet Flat Deutschlands“ als unzulässige Alleinstellungsbehauptung untersagt
Das Landgericht Kiel hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren einen Telekommunikationsanbieter zur Unterlassung der Aussage „Die günstigste Allnet Flat Deutschlands“ verurteilt, wenn auf dem deutschen Mobilfunkmarkt andere Angebote für Allnet-Flatrates existieren, die betreffend die beworbenen Leistungsinhalte gleichwertig oder besser als das beworbene Angebot sind und zu einem gleich hohen oder niedrigeren Preis in Anspruch genommen werden können (LG Kiel, Urteil vom 22.11.2013, Az.14 O 70/13).