Telekommunikation, Energie- & Versorgung

„Die günstigste Allnet Flat Deutschlands“ als unzulässige Alleinstellungsbehauptung untersagt

Das Landgericht Kiel hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren einen Telekommunikationsanbieter zur Unterlassung der Aussage „Die günstigste Allnet Flat Deutschlands“ verurteilt, wenn auf dem deutschen Mobilfunkmarkt andere Angebote für Allnet-Flatrates existieren, die betreffend die beworbenen Leistungsinhalte gleichwertig oder besser als das beworbene Angebot sind und zu einem gleich hohen oder niedrigeren Preis in Anspruch genommen werden können (LG Kiel, Urteil vom 22.11.2013, Az.14 O 70/13).

Transparenzanforderungen bei Drosselung mobiler Daten-Flatrates

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit Urteil vom 08.11.2013, Az. 6 U 53/13 einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, mit der Aussage „Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s“ zu werben. Die Wettbewerbszentrale hatte eine Internetwerbung für einen Mobilfunktarif wegen Irreführung beanstandet, da durch die Aussage „Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s“ beim angesprochenen Verbraucher der Eindruck entstehe, er könne das mobile Internet bei guter Funkverbindung dauerhaft mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 7,2 Mbit/s nutzen.

LG Berlin untersagt unerlaubte Telefonwerbung

Das Landgericht Berlin hat der primamobile GmbH mit rechtskräftigem Urteil vom 30.08.2013 untersagt, Verbraucher ohne ihr vorheriges Einverständnis anzurufen oder von Dritten anrufen zu lassen (Anerkenntnisurteil vom 30.08.2013, Az. 15 O 587/12). Durch eine Vielzahl von Beschwerden ist die Wettbewerbszentrale auf die unerlaubten Telefonanrufe des Telekommunikationsunternehmens aufmerksam geworden.

OLG Koblenz: Fernsehwerbung „All-Net-Flat für 29,99 Euro und das Samsung Galaxy S für 0,– Euro dazubestellen“ ist irreführend

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 08.05.2013, Az. 9 U 1415/12, die Berufung der Beklagten gegen das von der Wettbewerbszentrale erstrittene Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30.10.2012, Az. 1 HK O 177/11, zurückgewiesen. Das Landgericht Koblenz hatte den beklagten Telekommunikationsanbieter wegen irreführender Preiswerbung in einem Fernsehspot und im Internet zur Unterlassung verurteilt

Wettbewerbszentrale verfolgt den Kehrbuchdatenmissbrauch durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger

Bereits in der Vergangenheit hatten wir auf die Problematik der Verknüpfung der hoheitlichen Stellung eines Bezirksschornsteinfegermeister mit etwaigen privatwirtschaftlichen Tätigkeiten hingewiesen
(vgl. News vom 18.01.10). Zwar ist dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister eine privatwirtschaftliche Betätigung seit Aufhebung des Nebenerwerbsverbots grundsätzlich erlaubt.

Irreführende Werbung mit hoher Effizienz einer Wärmepumpe

Mit Blick auf die von der Politik angestrebte Energiewende wird in Deutschland u. a. der Einbau von Wärmepumpen staatlich gefördert. Da die Förderung abhängig ist von der Effizienz, spielt diese in der Werbung für Wärmepumpen naturgemäß eine wichtige Rolle. Sie ist das wichtigste Qualitätsmerkmal. Zur Angabe der Effizienz einer Wärmepumpe wird dabei die sogenannte Jahresarbeitszahl verwendet. Diese wird ermittelt aus dem Verhältnis der eingesetzten elektrischen Energie und der gewonnenen Wärmeenergie für ein Jahr.

Fernsehwerbung All-Net-Flat für 29,99 Euro und das Samsung Galaxy S für 0,– Euro dazubestellen ist irreführend

Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 30. Oktober 2012, Az. 1 HK O 177/11 auf Klage der Wettbewerbszentrale einen Telekommunikationsanbieter wegen irreführender Preiswerbung in einem Fernsehspot und im Internet zur Unterlassung verurteilt. Das Telekommunikationsunternehmen warb im Fernsehen und im Internet für die Buchung einer All-Net-Flat zum Preis von 29,99 Euro neben einem durchgestrichenen Preis von 39,99 Euro. Gleichzeitig wurde das SAMSUNG Galaxy S gezeigt mit der Preisangabe: „0,–“, hierzu führte der Werbefilm u. a. aus:

OLG Düsseldorf: Preisangabenpflicht des TKG gilt bei der Bewerbung einer Kundenservicetelefonnummer auch für (0)18x-Nummern

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.09.2012, Az. I 20 U 43/12 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass ein Telekommunikationsunternehmen bei der Bewerbung einer entgeltlichen Kundenservicetelefonnummer mit der Vorwahl (0)185 den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz (Höchstpreis) angeben muss.

Telekommunikationsanbieter muss Verbraucher über SIM-Lock informieren

Das Landgericht Bonn hat einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, das iPhone 5 ohne Hinweis auf die Existenz einer SIM-Lock-Sperre bzw. eines Netlock zu bewerben. Mit dem Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 01.10.2012, Az. 11 O 39/12 ist das Gericht der Auffassung der Wettbewerbszentrale gefolgt, dass es sich bei der Sperre eines Mobiltelefons durch ein SIM- bzw. Netlock um eine wesentliche Eigenschaft im Sinne von § 5a UWG handelt, über die der Verbraucher in Kenntnis zu setzen ist.

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