Brandenburgisches Oberlandesgericht: Stromwerbung „Gelb – nicht wirklich günstiger“ bleibt verboten
Die Werbeaussage „Gelb – nicht wirklich günstiger“ ist nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts als „Gelb – generell nicht günstiger als E.ON edis“ zu verstehen. Da aus der vergleichenden Werbung von E.ON edis nicht hervorging, dass Yello Strom in einem kleineren Teilbereich niedrigere Entgelte als E.On edis verlangte, stuften die Brandenburger Richter die Werbung von E.ON edis als irreführend ein