Energie & Versorgung

Brandenburgisches Oberlandesgericht: Stromwerbung „Gelb – nicht wirklich günstiger“ bleibt verboten

Die Werbeaussage „Gelb – nicht wirklich günstiger“ ist nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts als „Gelb – generell nicht günstiger als E.ON edis“ zu verstehen. Da aus der vergleichenden Werbung von E.ON edis nicht hervorging, dass Yello Strom in einem kleineren Teilbereich niedrigere Entgelte als E.On edis verlangte, stuften die Brandenburger Richter die Werbung von E.ON edis als irreführend ein

Klage der Wettbewerbszentrale gegen hessischen Energieversorger erfolgreich – Unternehmen darf Anbieterwechsel der Kunden nicht erschweren

Mit einem kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az. 22 O 40/07 vom 10.04.2007) wurde ein hessischer Energieversorger auf Antrag der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung unlauteren Geschäftsgebarens verurteilt. Der Anbieter hatte, nachdem seine Kunden ihren dortigen Gasliefervertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt hatten, die Kündigungen zu einem viel späteren Zeitpunkt bestätigt und sich auf einen 12-monatigen Bindungszeitraum berufen oder die Kündigungen gänzlich zurückgewiesen.

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