Wettbewerbszentrale beanstandet unlautere Ankündigung eines SCHUFA-Eintrags eines Energieversorgers
Die Wettbewerbszentrale wurde auf die Mahnschreiben eines Energieversorgers in Hessen aufmerksam gemacht. Darin forderte der Energieversorger einen Kunden auf, offene Rechnungen zu begleichen. Für den Fall der Nichtzahlung kündigte er die Übergabe der Forderung an das Inkasso an und behielt sich vor, einen Eintrag bei der SCHUFA Holding AG zu Lasten der Schuldner vornehmen zu lassen.