Energie & Versorgung

6 Monate Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale sieht noch erheblichen Klärungsbedarf zur gesetzlichen Neuregelung

Seit 13.01.2018 sind die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Ebenso finden sich dort Informationen über den genauen Inhalt und die Folgen der neuen Regelungen.

Oberlandesgericht Jena bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale: TEAG Thüringer Energie AG verstößt gegen Unbundling – bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld

In einem Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Thüringischen Energiekonzern TEAG Thüringer Energie AG hat der 2. Kartellsenat des OLG Jena mit Urteil vom 21.02.2018 die Berufung der TEAG zurückgewiesen (Az. 2 U 188/17 Kart). Damit ist das erstinstanzliche Urteil des LG Erfurt nun rechtskräftig, wonach die Thüringer Energie AG wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht zur Unterlassung verurteilt worden war (LG Erfurt, Urteil vom 17.02.2017, Az. 1 HKO 1/16).

Die TEAG Thüringer Energie AG ist der marktführende Energieversorger in Thüringen und beliefert Endkunden

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Datenschutz-GrundVO

Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,

Grundsatzurteil zu Vergleichsportalen – BGH verlangt Transparenz

In einem in dieser Woche veröffentlichten Urteil verlangt der BGH von Vergleichsportalen, die sich nicht auf die werbefinanzierte Darstellung von Vergleichsergebnissen beschränken, sondern bei Vermittlung von Verträgen Provisionen erhalten, stärkere Transparenz (BGH, Urteil vom 27.04.2017, Az. I ZR 55/16):

Im konkreten Fall hatte ein Preisvergleichsportal für Bestattungsdienstleistungen nur Ergebnisse von solchen Anbietern dargestellt, die dem Portalbetreiber im Falle der Vermittlung eines Bestattungsvertrages über das Portal eine Provision von 15 oder 17,5 Prozent des Angebotspreises zahlten. Andere Anbieter blieben bei den Ergebnissen des angebotenen Preisvergleichs unberücksichtigt.

„Cashback“-Aktionen – Wettbewerbszentrale greift SEPA-Diskriminierung auf

Im Rahmen der von ihr eingerichteten Beschwerdestelle für SEPA-Diskriminierung erhielt die Wettbewerbszentrale die Information, dass auch Hersteller im Rahmen von sogenannten „Cashback“-Aktionen es ablehnen, die Erstattung des Kaufpreises auf Bankkonten aus dem SEPA-Raum zu akzeptieren.

In einem der Fälle hatte ein Hersteller von Käse und Milchprodukten

SEPA-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die „SEPA-Verordnung“ – SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet

Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.

Nach EuGH-Urteil zur Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern: Comtech erkennt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale an

In dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Elektronikanbieter Comtech, in dem der EuGH im März zur Frage zur Zulässigkeit der Verwendung von kostenpflichtigen Service-Rufnummern entschieden hatte, hat die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung beim Landgericht Stuttgart am heutigen Tage den Unterlassungsanspruch anerkannt. Es erging sodann ein Anerkenntnisurteil (LG Stuttgart, Az. 1 O 21/15).

Rückblick: Wettbewerbszentrale und UEIL-Competition Committee mit gemeinsamem Workshop bei der UNITI Wintertagung 2017

Im Rahmen der diesjährigen Wintertagung des UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. am 09.03.2017 in München führten Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, und Jos Jong, Mitglied des Board of Directors der Union of European Lubricants Industry (UEIL), einen gemeinsamen Workshop zu Wettbewerbsbeeinträchtigungen im Schmierstoffgeschäft durch.

Was Unternehmer bei Nutzung von kostenpflichtigen Sonderrufnummern beachten sollten – Fragen und Antworten zum Urteil des EuGH vom 02. März 2017, Rs. C-568/15 zur Kostenbelastung von Verbrauchern bei Anrufen über kostenpflichtige Sonderrufnummern

Der EuGH hat mit Urteil vom02. März 2017, RS C – 568/15 entschieden:
Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer.

Das Urteil hat in der Unternehmerschaft und in der Presse ein großes Echo gefunden.

Strommix, Zertifizierung, Widerrufsrecht – Wettbewerbszentrale unterbindet irreführende Werbemaßnahmen eines Energiedistributors

Der Vertrieb von Strom- und Gasprodukten findet heute über viele unterschiedliche Absatzkanäle statt. Nicht selten werden sog. Energiedistributoren eingesetzt, die den Konsumenten die Angebote der Energieversorger selbständig als Vermittler näher bringen sollen.

Die Wettbewerbszentrale erhielt aus der Wirtschaft heraus eine Beschwerde, die die Marketingmaßnahmen eines solchen Energiedistributors betraf. Dieser hatte für ein Stromprodukt eines in Baden-Württemberg ansässigen Stadtwerks geworben, wobei die Werbung gleich aus mehreren Gründen unlauter war.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de