Touristik

Irreführende Werbung auf Buchungsportal www.hotel.de untersagt – Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Täuschung über Zimmerverfügbarkeit vor

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Nürnberg-Fürth der hotel.de AG Nürnberg untersagt, auf dem Internetportal unter www.hotel.de bezogen auf Übernachtungsangebote mit Hinweisen auf eine begrenzte Verfügbarkeit von Hotelzimmern zu werben – insbesondere durch die Angabe „nur noch 4 Zimmer verfügbar!“ und/oder „nur noch ein Zimmer verfügbar!“ -, wenn tatsächlich weitere Hotelzimmer über einen anderen Buchungskanal (Direktvertrieb des Hotels, andere Buchungsportale, Reisebüros) für Gäste buchbar sind

AGB-Klauseln zur Bezahlung von Flugtickets: Fluggesellschaften dürfen weiterhin Zahlung bei Buchung verlangen

In den mehreren Urteilen vom 16.02.2016 (Az. X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15) hat der Bundesgerichtshof die zuvor von den Gerichten unterschiedlich beurteilte Frage geklärt, ob Fluggesellschaften den vollen Flugpreis schon bei Buchung der Flugtickets verlangen dürfen. Anders als der klagende Verbraucherverband sieht der BGH bei entsprechenden Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fluggesellschaften keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste.

Stornopauschalen 100% in Hotel-AGB – Kaum noch Regelverstöße

In den vergangenen Jahren musste die Wettbewerbszentrale wiederholt Buchungsbedingungen internationaler Hotelketten im Hinblick auf Storno-Regelungen beanstanden ( siehe News der Wettbewerbszentrale vom 10.06.2014: Stornopauschalen 100% in Hotel-AGB >>).

Bei namhaften Hotelketten wie z. B. Accor, Starwood und anderen, war bei manchen der angebotenen Tarife in Buchungsbedingungen festgelegt, dass bei Stornierung des Hotelzimmers eine Stornoentschädigung in Höhe des vollen Übernachtungspreises erfolgen sollte.

Reisevermittler als Reiseveranstalter eingestuft: Vermittlertätigkeit muss deutlich dargestellt werden

Erweckt ein Anbieter von Reiseleistungen den Eindruck der Tätigkeit eines Reiseveranstalters, dann gelten für ihn die gesetzlichen Verpflichtungen für Reiseveranstalter (§ 651 a ff. BGB), insbesondere die Pflicht zur Reisepreisabsicherung (§ 651 k BGB).

Dies hatte eine Anbieterin von Reiseleistungen, die sich selbst als Reisevermittlerin verstehen wollte, nicht beachtet. Diese hatte im eigenen Namen eine Mehrheit von Reiseleistungen unter gleichzeitiger Ausweisung eines Gesamtpreises angeboten,

Neues UWG tritt morgen in Kraft – Änderungen in Paragrafenfolge und Wortlaut einzelner Vorschriften

Das am 05.11.2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2015 Teil I Nr. 49, Seite 2158). Die neuen Regelungen treten damit morgen in Kraft.

Die Gesetzesänderung bringt eine neue Struktur des UWG mit sich, d.h. sowohl Änderungen in der Paragrafenfolge als auch Änderungen des Wortlauts einzelner Vorschriften. Eine wesentliche Änderung der materiellen Rechtslage erwartet die Wettbewerbszentrale nach einer ersten Einschätzung allerdings nicht,

Bundestag hat neues UWG beschlossen – Strukturelle Änderungen sollen nicht zu wesentlicher Änderung der Rechtslage führen

Der Bundestag hat am 5. November 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angenommen ( BT-Drucks. 18/4535 >>) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss (Drucks. 18/6571>>).
Ziel der Gesetzesänderung ist eine gesetzessystematische Klarstellung, um die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG >>; kurz: UGP-RL), welche eine vollständige Rechtsangleichung bezweckt, auch im Wortlaut des UWG zu erreichen.

Bezahlung von Flugreisen auf opodo.de lediglich mit „Visa Entropay“ kostenlos – Wettbewerbszentrale lässt unzulässige Bezahlpraxis gerichtlich untersagen

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 01.10.2015 (Az. 327 O 166/15 – nicht rechtskräftig) einem Verkäufer von Flugtickets untersagt, auf sei-nem Internetportal unter www.opodo.de Flugreisen gegen Entgelt anzubieten, wenn dem Verbraucher als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit die Kreditkartenzahlung mit „Visa Entropay“ eingeräumt wird.

Gutschein war kein „Gewinn“ – Wettbewerbszentrale beanstandet Gutscheinwerbung eines Internet-Reiseportals

Die Wettbewerbszentrale hat eine Gutscheinwerbung des Internet-Reiseportals „ab-in-den-Urlaub.de“ beanstandet, die über den Vertriebspartner Amazon gestreut wurde.

Auf der Vorderseite des Gutscheines wurde blickfangmäßig mit der Aussage geworben, dass der Amazon-Kunde den Reisegutschein „gewonnen“ habe. Es lag jedoch kein „Gewinn“ vor,

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de