Touristik

BGH zu Online-Portal Opodo: Aufdrängen einer Reiseversicherung sowie Nichtinkludierung von Kosten für bestimmte Zahlart unzulässig

Ein Kunde, der einen Flug bucht darf beim Flugbuchungsvorgang nicht zweimal hintereinander dazu gezwungen werden die zusätzliche Buchung einer Reiseversicherung jeweils per Klick „abzuwählen“. Ein solch gestalteter Buchungsprozess widerspricht dem zwingenden Gebot der Klarheit, Transparenz und Eindeutigkeit für die Gestaltung von Zusatzleistungen bei der Flugbuchung. Außerdem muss ein zusätzlich zu entrichtendes Entgelt für die Nutzung einer bestimmten Bezahlart direkt in den dargestellten Endpreis einberechnet sein und nicht erst in einem späteren Buchungsschritt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuell veröffentlichten Urteil (Az. I ZR 160/15) entschieden.

1 Jahr neues UWG – Zwischenbilanz: Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis

Seit einem Jahr ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, nachdem es durch das 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) novelliert wurde: Wesentliche Änderungen für die Praxis hat die Novelle erwartungsgemäß nicht mit sich gebracht. Diese Zwischenbilanz zieht die Wettbewerbszentrale nach ihren praktischen Erfahrungen und der Analyse der bisher ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum neuen UWG.

Verbraucherstreitbeilegung – Erinnerung: Neue Informationspflichten für Händler treten am 01.02.2017 in Kraft – Neue Regelungen betreffen Online- und stationären Handel

Unternehmen treffen im Hinblick auf etwaige Streitigkeiten mit Verbrauchern über offline oder online geschlossene Kauf- bzw. Dienstleistungsverträgen neue Informationspflichten, wenn am 01.02.2017 weitere Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft treten:

Bundesgerichtshof: Reiseveranstalter darf Kosten der Umbuchung einer Reise auf einen Ersatzteilnehmer geltend machen

Der für Reiserecht zuständige 10. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat Reiseveranstaltern die Möglichkeit eingeräumt, für die Umbuchung der Reise auf einen Ersatzkunden ein Entgelt zu verlangen (BGH, Urteile vom 27. September 2016, Az. X ZR 107/15 und X ZR 141/15).

Dem Verfahren lagen Fälle zugrunde, in denen Kunden wegen Erkrankung des Reisenden versucht hatten, die Reise, die insbesondere einen Flug mit einer Linienfluggesellschaft beinhaltete, umzubuchen. Die Reiseveranstalter hatten in beiden Fällen eine Umbuchung angeboten, allerdings zusätzliche Kosten geltend gemacht, die die Kunden nicht tragen wollten.

Preiswerbung auf wimdu.de: Über Frage der Irreführung wird vor LG Berlin verhandelt

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren wird am 12.09.2016 die Kammer für Handelssachen 101 des LG Berlin über die Klage gegen die Betreiberin des Online-Portals wimdu.de verhandeln.

Die Wettbewerbszentrale wendet sich mit ihrer Klage gegen die Praxis der Portalbetreiberin, für die dargestellten Unterkünfte unter Angabe eines Preises zu werben, der nicht sämtliche obligatorischen Preisbestandteile,

Unzulässige Reisebedingung: Haftungsverzichtserklärung bei gesponserter Reise nicht statthaft

Haftungsausschlüsse bei Verträgen mit Verbrauchern sind nur in engen Grenzen möglich. Nach dem Gesetz sind Klauseln unzulässig, in denen die Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit generell ausgeschlossen wird (§ 309 Nr. 7a BGB). Ferner sind Klauseln unwirksam, in denen die Haftung für sonstige Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird (§ 309 Nr. 7b BGB).

Irreführende Werbung mit Hotel-Sternen auf Buchungsportal hotel.de untersagt – Wettbewerbszentrale auch in zweiter Instanz erfolgreich

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen die Betreiberin der Plattform hotel.de hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 19.04.2016 (Az. 3 U 1974/15; Revision nicht zugelassen) die erstinstanzliche Untersagung der Werbung für Hotelbetriebe unter Angabe von Sternesymbolen im Buchungsportal „hotel.de“ bestätigt (Vorinstanz LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.08.2015, Az. 4 HK O 6806/14). Die Wettbewerbszentrale hat sich damit auch in zweiter Instanz gegen die Betreiberin der Buchungsplattform für Hotels durchgesetzt.

Slogan auf wimdu.de „50 % günstiger als Hotels“ als irreführend untersagt – Wettbewerbszentrale auch in zweiter Instanz erfolgreich

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen die Betreiberin der Plattform wimdu.de hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 11.03.2016 (Az. 5 U 83/15, Revision nicht zugelassen) die erstinstanzliche Untersagung des Slogans „50 % günstiger als Hotels“ bestätigt (Vorinstanz LG Berlin, Urteil vom 14.04.2015, Az. 103 O 24/14). Die Wettbewerbszentrale hat sich damit auch in zweiter Instanz gegen die Betreiberin der Plattform wimdu.de, einer Vermittlungsplattform für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte, durchgesetzt.

Die Wettbewerbszentrale hatte den auf der Buchungsplattform wimdu.de eingeblendeten Slogan als irreführend beanstandet, da

Slogan „50 % günstiger als Hotels“ auf www.wimdu.de: Über Frage der Irreführung wird in zweiter Instanz vor KG Berlin verhandelt

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren wird am 11.03.2016 der 5. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin über die Berufung der Betreiberin des Online-Portals www.wimdu.de gegen die erstinstanzliche Verurteilung durch das LG Berlin verhandeln.

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hatte das Landgericht Berlin dem Vermittler für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte untersagt, im Internet oder sonst werblich für das eigene Angebot mit der Aussage „50 % günstiger als Hotels“,

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

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Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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