Musicalreise muss Musicalbesuch beinhalten
Bewirbt ein Reiseveranstalter eine Pauschalreise ausdrücklich als „Musicalreise“, so muss das Leistungspaket und der dazugehörige Reisepreis auch den Besuch des Musicals beinhalten. Bei einer „Musicalreise“ ist der Musicalbesuch wesentliche Hauptleistung dieser speziellen Reisegattung.