Reiseveranstalter dürfen höhere Reisepreisanzahlungen als 20 % vom Reisepreis verlangen
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Reiseveranstalter bei konkret bestimmbaren Pauschalreisen eine Anzahlung von 40 % verlangen, wenn es für diese Forderung einen sachlichen Grund gibt (Urteil vom 25.07.2017, Az. X ZR 71/16).
Schon mit einem Urteil aus dem Jahr 2014 hat der BGH entschieden, dass eine höhere Anzahlung als 20 % des Reisepreises in der Regel nicht gerecht ist und eine höhere Anzahlung daher einer besonderen Rechtfertigung bedürfe (Urteil v. 09.12.2014, Az. X ZR 147/13). Eine Rechtfertigung liegt danach z. B. vor, wenn der Reiseveranstalter seinerseits eigene Aufwendungen erbringen