Europäische Kommission fordert Airbnb auf, EU-Verbrauchervorschriften einzuhalten
Die Europäische Kommission und die EU-Verbraucherbehörden haben von Airbnb Änderungen bezüglich ihrer Preisangaben und einiger ihrer Geschäftsbedingungen gefordert. Diese seien nicht mit EU-Verbrauchervorschriften, wie der UGP-RL (2005/29/EG) oder der Missbrauchsklausel-RL (93/13/EWG), vereinbar.
Airbnb solle bei der Darstellung der Preise transparent sein.