TUI Preisindikator unzulässig
Mit Beschluss vom 17.04.2019 hat das OLG Celle in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Klageverfahren die Berufung der TUI Deutschland GmbH gegen ein Urteil des LG Hannover zurückgewiesen (Az. 13 U 108/18). Das LG Hannover hatte auf Antrag der Wettbewerbszentrale dem Reiseveranstalter die Werbung in einem Reisekatalog für Pauschalreisen unter Darstellung eines Leistungspakets sowie der Angabe eines „TUI Preisindikators“ untersagt, wenn der Kunde nicht gleichzeitig in exakt bezifferter Form über den von ihm zu zahlenden Reisepreis informiert