Ryanair: „Gebührenschlupf“ untersagt
Im Rahmen eines beim Landgericht Köln geführten Rechtsstreits hat sich die irische Fluglinie Ryanair strafbewehrt dazu verpflichtet, zukünftig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Luftbeförderungsverträgen gegenüber Verbrauchern die Klausel „Sämtliche bezahlten Beträge (einschließlich Steuern und Gebühren) sind nicht erstattbar“