Touristik

Europäische Kommission stellt Arbeitspapier zur Pauschalreiserichtlinie vor – Stellungnahmefrist für interessierte Kreise und EU-Mitgliedstaaten bis 1. Oktober 2007

Die EU-Kommission hat nun ein Arbeitspapier vorgelegt, welches im Rahmen der Überprüfung einer Überarbeitung der Richtlinie über Pauschalreisen 90/314/EWG (Pauschalreiserichtlinie) als Grundlage für die Anhörung interessierter Kreise und der Mitgliedstaaten dient. Die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu den in dem Arbeitspapier aufgeworfenen Fragen besteht bis zum 1. Oktober 2007.

Urteil des OLG Düsseldorf rechtskräftig: Unternehmen scheitert mit Versuch, Verantwortung für unzulässige Telefonwerbung zu verschleiern

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale die „Deutsche Reise Touristik GmbH“ mit Urteil vom 20.06.2006 (Az. I – 20 U 233/05) zur Unterlassung unerlaubter Telefonwerbung verurteilt. Dieses Urteil ist erst jetzt rechtskräftig geworden, nachdem der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten mit Beschluss vom 19.07.2007 (Az. BGH I ZR 143/06) zurückgewiesen hat.

Europäisches Parlament billigt Verordnungsvorschlag zur Transparenz bei Flugpreisangaben

Das Europäische Parlament (EP) in Straßburg hat am Mittwoch in erster Lesung den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission im Hinblick auf Regelungen zu transparenten Flugpreisen (KOM (2006)0396), gebilligt. Der Vorschlag der EU-Kommission hatte u. a. vorgesehen, dass Flugpreise einschließlich aller anwendbaren Steuern, Gebühren und Entgelte angegeben werden müssen.

Flugpreiswerbung – Wettbewerbszentrale unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission

Die Wettbewerbszentrale unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (KOM(2006) 396). Dies hat sie in einer offiziellen Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament dokumentiert.

Bundesgerichtshof: Allgemeine Geschäftsbedingung eines Reiseveranstalters „20 % Anzahlung bei Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins“ ist zulässig – Wettbewerbszentrale begrüßt BGH-Urteil

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 20. Juni 2006 darüber zu entscheiden, ob die Verwendung der Klausel

„Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung.“

Ryanair: „Gebührenschlupf“ untersagt

Im Rahmen eines beim Landgericht Köln geführten Rechtsstreits hat sich die irische Fluglinie Ryanair strafbewehrt dazu verpflichtet, zukünftig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Luftbeförderungsverträgen gegenüber Verbrauchern die Klausel „Sämtliche bezahlten Beträge (einschließlich Steuern und Gebühren) sind nicht erstattbar“

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