Flugpreiswerbung: Wettbewerbszentrale empfiehlt wortgetreue Auslegung der EU-Verordnung zur Transparenz von Flugpreisen
Seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung „über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten“ am 01.11.2008 sind u. a. Fluggesellschaften verpflichtet, die Ticketpreise einschließlich aller Steuern und Abgaben anzugeben. In der Praxis der für Flugreisen werbenden Unternehmen sind nach der Erfahrung der Wettbewerbszentrale indessen zahlreiche Fragen zur Auslegung dieser Verordnung aufgetreten.