Kein Flugpreis ohne Luftverkehrssteuer
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung mit Beschluss vom 10.02.2011, Az. 31 O 62/11 (nicht rechtskräftig) der Fluggesellschaft Germanwings untersagt, für die von Ihr angebotenen Flüge unter Angabe von Preisen zu werben, die die seit dem 01.01.2011 gültige obligatorische Luftverkehrssteuer nicht enthalten.