Touristik

Wettbewerbszentrale setzt Endpreisangabe auf Flugbuchungsportal www.fluege.de durch – OLG Dresden weist Berufung von Unister zurück

Mit Urteil vom 17.08.2010, Az. 14 U 551/10 (Revision nicht zugelassen) hat das OLG Dresden die Berufung der Unister GmbH gegen eine erstinstanzliche Untersagung der Gestaltung des Buchungsportals unter www.fluege.de zurückgewiesen.

Das Unternehmen hatte im Rahmen des Buchungsvorgangs zusätzlich zum Flugpreis eine sogenannte „Servicegebühr“ ausgewiesen. Ferner war im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als gewünschte Nebenleistung voreingestellt, die der Kunde erst im Wege des „Opt-Out“ ausdrücklich abwählen musste

Verkaufswettbewerbe in der Touristik bleiben unzulässig

Aufgrund zahlreicher Beschwerden geht die Wettbewerbszentrale derzeit gegen Versuche von Reiseveranstaltern und anderen touristischen Anbietern vor, durch sachfremde Zuwendungen Einfluss auf die Beratungstätigkeit von Reisebüros zu nehmen.

So hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale das LG Duisburg im Wege der einstweiligen Verfügung mit Beschluss vom 15.07.2010, Az. 21 O 78/10 (nicht rechtskräftig) dem Reiseveranstalter Schauinsland Reisen die Bewerbung sowie die Durchführung eines Verkaufswettbewerbes untersagt.

BGH entscheidet zu flexiblen Katalogpreisen von Reiseveranstaltern

In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren zu flexiblen Katalogpreisen von Reiseveranstaltern liegt nunmehr die lang erwartete Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichtes vor. Gegenstand des Verfahrens war die Preisdarstellungspraxis der TUI Deutschland GmbH im Jahre 2006 herausgegebenen Katalog für das Zielgebiet „Mallorca, Spanien, Portugal“. Anders als sonst bei Reisekatalogen üblich erfuhr der Kunde nicht schon aus dem Preisteil den zu zahlenden Preis für die angebotenen Pauschalreisen. Vielmehr wurde er aufgefordert, die mit einem im Katalog dargestellten

Hotellerie: Bei Zimmerstorno ersparte Aufwendungen zu Gunsten des Gastes zu berücksichtigen

Die Wettbewerbszentrale hat Buchungsbedingungen von Hotelketten im Hinblick auf die Stornoregelungen beanstandet. Die Hotelketten, darunter so namhafte Anbieter wie etwa Steigenberger, ACCOR, InterContinental u. a., hatten neben flexiblen Übernachtungstarifen auch solche Tarife angeboten, bei denen dem Kunden keine Stornierungsmöglichkeit eingeräumt wurde. In den hierauf bezogenen Buchungsbedingungen war vorgesehen, dass bei dennoch erfolgender Stornierung keine Rückerstattung des vorausbezahlten Übernachtungspreises erfolgen sollte.

Bonusmeilen dürfen nicht frühzeitig verfallen

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die vorsieht, dass bei einer Einstellung des Flugprämienprogramms die Gültigkeit der gesammelten Bonuspunkte von ursprünglich fünf Jahren auf sechs Monate sinkt, unzulässig ist (Urteil vom 28. Januar 2010, Az. Xa ZR 37/09).

Bundesgerichtshof: Vorformulierte Einwilligung in Werbung per Post zulässig

In einem aktuellen Urteil (Entscheidung vom 11.11.2009, Az. VIII ZR 12/08) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu Gunsten von HappyDigits entschieden, dass eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorformulierte Einwilligungserklärung für die Verwendung von Kundendaten zu Werbezwecken per Post und zu Marktforschungszwecken zulässig ist, wenn der Kunde deutlich darauf hingewiesen wird, dass er diese Klausel streichen kann. Die Streichung kann zum Beispiel durch direktes Durchstreichen oder durch Ankreuzen eines Kästchens geschehen.

BGH: Fluggesellschaft darf nicht pauschal 50,- Euro Bearbeitungsgebühr für eine Rücklastschrift verlangen

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 17.09.2009, Az. Xa ZR 40/08) eine entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) einer deutschen Fluggesellschaft für unwirksam erklärt. Nach den AGB der Fluggesellschaft sollte der Kunde in den Fällen, in denen der von seinem Kreditkarten- oder Geldinstitut eingezogene Flugpreis rückbelastet wurde, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro bezahlen.

Verkaufswettbewerbe in der Touristik: OLG Frankfurt zieht klare Grenzen

Mit Urteil vom 20.04.2009, AZ: 6 U 48/08 (nicht rechtskräftig) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf Klage der Wettbewerbszentrale der Fluggesellschaft Condor einen Verkaufswettbewerb für Reisebüros untersagt. Condor hatte im Jahr 2007 damit geworben, dass die zehn Reisebüros, die innerhalb eines viermonatigen Aktionszeitraumes die meisten Flüge mit Condor auf die Kanarischen Inseln verkauften, als Gewinn einen Einkaufsgutschein über € 5.000,00 erhielten. Zusätzlich

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