Wettbewerbszentrale setzt Endpreisangabe auf Flugbuchungsportal www.fluege.de durch – OLG Dresden weist Berufung von Unister zurück
Mit Urteil vom 17.08.2010, Az. 14 U 551/10 (Revision nicht zugelassen) hat das OLG Dresden die Berufung der Unister GmbH gegen eine erstinstanzliche Untersagung der Gestaltung des Buchungsportals unter www.fluege.de zurückgewiesen.
Das Unternehmen hatte im Rahmen des Buchungsvorgangs zusätzlich zum Flugpreis eine sogenannte „Servicegebühr“ ausgewiesen. Ferner war im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als gewünschte Nebenleistung voreingestellt, die der Kunde erst im Wege des „Opt-Out“ ausdrücklich abwählen musste