Stornopauschale von 40 % in der Eingangsstufe bei Pauschalreiseverträgen unzulässig
Mit derzeit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 23.04.2013 hat das LG Hamburg einen Reiseveranstalter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stornopauschalen in Höhe von 40 % in der Eingangsstufe bei Rücktritt des Verbrauchers bis zum 30. Tag vor Reisebeginn zu verwenden.