Werbeaussage auf Online-Buchungsportal für Kreuzfahrten untersagt
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der Betreiberin eines Online-Buchungsportals für Kreuzfahrten im Rahmen eines Verfahrens der Einstweiligen Verfügung rechtskräftig untersagt, mit dem Hinweis „über 23.400 Kreuzfahrten auf mehr als 400 Schiffen“ zu werben (Beschluss vom 16.10.2014, Az. 6 U 92/14).