Touristik

Ryanair und flug.de müssen Buchungsportale ändern – Wettbewerbszentrale mit Klagen erfolgreich

In zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen haben deutsche Gerichte den Grundsatz bekräftigt, dass Anbieter von Flugreisen optionale Zusatzleistungen bei der Flugbuchung klar und eindeutig darstellen müssen. Der europäische Gesetzgeber hat geregelt, dass beim Verkauf von Flugreisen optionale Nebenleistungen auf Opt-in-Basis dargestellt werden müssen und dass diese Darstellung für den Verbraucher klar, transparent und eindeutig am Beginn jedes Buchungsvorgangs zu erfolgen hat

Verbot des Verkaufs von Bonusmeilen zulässig

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 28.10.2014, Az. 10 ZR 79/3) darf die Deutsche Lufthansa AG in den Teilnahmebedingungen Ihres Vielflieger-Programms „Miles & More“ den Verkauf bzw. die Weitergabe von Prämientickets an Dritte untersagen.

18.08.2014 // Werbung mit „Deutschlands bestes Reiseportal“ untersagt.

Mit Beschluss vom 14 07.2014, Az.: 33 O 12924/14, hat das Landgericht München I auf Antrag der Wettbewerbszentrale der CHECK24 Vergleichsportal GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, in Fernsehspots oder sonstigen öffentlichen Mitteilungen bezogen auf das eigene Unternehmen sowie das eigene Angebot mit der Aussage „Deutschlands bestes Reiseportal“ zu werben.

Stornopauschalen 100 % in Hotel-AGB

In den letzten Wochen musste die Wettbewerbszentrale Buchungsbedingungen von Hotelketten im Hinblick auf Stornoregelungen beanstanden. Zahlreiche Hotelketten, darunter so namhafte Anbieter wie etwa ACCOR, Starwood und andere hatten bei manchen der angebotenen Tarife in den Buchungsbedingungen vorgesehen, dass bei einer Stornierung des Hotelzimmers eine Stornoentschädigung in Höhe des vollen Übernachtungspreises erfolgen sollte.

Preiswerbung für Ferienimmobilien: Endreinigung die Vierte

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Wettbewerbszentrale über Beschwerden zur Preiswerbung von Anbietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern berichtet (so zuletzt „News der Wettbewerbszentrale: Preiswerbung für Ferienimmobilien: Endreinigung die Dritte“ >>). Dabei hatte die Wettbewerbszentrale darüber informiert, dass die separate Ausweisung obligatorischer Kostenpositionen etwa für die Endreinigung oder aber für sogenannte Buchungsgebühren wettbewerbswidrig ist

Unzulässige Werbung mit gesetzlich vorgeschriebener Reisepreisabsicherung

Mit Beschluss vom 25.11.2013, Az. 6 U 154/13, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einem Reiseveranstalter untersagt, für eine Pauschalreise damit zu werben, dass ein Vorteil dieser Reise in der Übergabe eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651k BGB liege. Der Reiseveranstalter hatte in seinem Internetauftritt unter der Überschrift „Die trendtours Vorteile“ mit der Aussage geworben:

Trotz Einhaltung aller Anforderungen an berufliche Sorgfalt kann Geschäftspraxis irreführend sein

Mit Urteil vom 19.09.2013 hat der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsersuchen (Rs. C-435/11) zur Auslegung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) entschieden, dass bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen einer irreführenden Geschäftspraxis i.S. des Art. 6 Abs. 1 der UGP-Richtlinie diese nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie unlauter ist, ohne dass die Einhaltung der Anforderungen an die berufliche Sorgfalt gesondert geprüft werden müsste.

Immer wieder Ärger mit den Sternen

Fast täglich erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden über die Werbung mit Hotelsternen, denen keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. Die Wettbewerbszentrale hält dieses Verhalten für irreführend und hat deswegen schon vielfach Hotelbetreiber zur Schaffung rechtmäßiger Zustände auffordern müssen.

Unzulässige Werbung mit gesetzlich vorgeschriebener Reisepreisabsicherung

Mit Urteil vom 15.05.2013, Az. 3-08 O 175/12 (nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Frankfurt am Main einem Reiseveranstalter untersagt, für eine Pauschalreise damit zu werben, dass ein Vorteil dieser Reise in der Übergabe eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651k BGB liege. Der Reiseveranstalter hatte in seinem Internetauftritt unter der Überschrift „Die trendtours Vorteile“ mit der Aussage geworben:

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