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Neues UWG tritt morgen in Kraft – Änderungen in Paragrafenfolge und Wortlaut einzelner Vorschriften

Das am 05.11.2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2015 Teil I Nr. 49, Seite 2158). Die neuen Regelungen treten damit morgen in Kraft.

Die Gesetzesänderung bringt eine neue Struktur des UWG mit sich, d.h. sowohl Änderungen in der Paragrafenfolge als auch Änderungen des Wortlauts einzelner Vorschriften. Eine wesentliche Änderung der materiellen Rechtslage erwartet die Wettbewerbszentrale nach einer ersten Einschätzung allerdings nicht,

Bundestag hat neues UWG beschlossen – Strukturelle Änderungen sollen nicht zu wesentlicher Änderung der Rechtslage führen

Der Bundestag hat am 5. November 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angenommen ( BT-Drucks. 18/4535 >>) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss (Drucks. 18/6571>>).
Ziel der Gesetzesänderung ist eine gesetzessystematische Klarstellung, um die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG >>; kurz: UGP-RL), welche eine vollständige Rechtsangleichung bezweckt, auch im Wortlaut des UWG zu erreichen.

Bezahlung von Flugreisen auf opodo.de lediglich mit „Visa Entropay“ kostenlos – Wettbewerbszentrale lässt unzulässige Bezahlpraxis gerichtlich untersagen

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 01.10.2015 (Az. 327 O 166/15 – nicht rechtskräftig) einem Verkäufer von Flugtickets untersagt, auf sei-nem Internetportal unter www.opodo.de Flugreisen gegen Entgelt anzubieten, wenn dem Verbraucher als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit die Kreditkartenzahlung mit „Visa Entropay“ eingeräumt wird.

Gutschein war kein „Gewinn“ – Wettbewerbszentrale beanstandet Gutscheinwerbung eines Internet-Reiseportals

Die Wettbewerbszentrale hat eine Gutscheinwerbung des Internet-Reiseportals „ab-in-den-Urlaub.de“ beanstandet, die über den Vertriebspartner Amazon gestreut wurde.

Auf der Vorderseite des Gutscheines wurde blickfangmäßig mit der Aussage geworben, dass der Amazon-Kunde den Reisegutschein „gewonnen“ habe. Es lag jedoch kein „Gewinn“ vor,

flug.de muss Buchungsportal endgültig ändern – Wettbewerbszentrale erneut bei Gericht erfolgreich

Erneut hat ein deutsches Gericht den Grundsatz bekräftigt, dass Anbieter von Flugreisen optionale Zusatzleistungen bei der Flugbuchung klar und eindeutig darstellen müssen. Der europäische Gesetzgeber hat geregelt, dass beim Verkauf von Flugreisen optionale Nebenleistungen auf Opt-in-Basis dargestellt werden müssen und dass diese Darstellung für den Verbraucher klar, transparent und eindeutig am Beginn eines jeden Buchungsvorganges zu erfolgen hat (Art 23 VO-EG 1008/2008 – EU-Luftverkehrsdienste VO).

Werbung mit Hotel-Sternen nur mit gültiger Zertifizierung zulässig – Wettbewerbszentrale erhält Beschwerden wegen irreführender Sterne-Werbung

Beinahe täglich erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden über die Werbung von Hotelbetrieben mit Hotel-Sternen, denen keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. Die Wettbewerbszentrale hält derartige Werbung für irreführend und hat deswegen die entsprechenden Hotels zur Schaffung rechtmäßiger Zustände aufgefordert.

„50 % günstiger als Hotels“: Wettbewerbszentrale lässt irreführende Ersparniswerbung gerichtlich untersagen

Mit Urteil vom 14.04.2015 (Az. 103 O 124/14; nicht rechtskräftig) hat das LG Berlin in einem von der Wettbewerbszentrale angestrengten Klageverfahren einem Vermittler für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte untersagt, im Internet oder sonst werblich für das eigene Angebot mit der Aussage „50 % günstiger als Hotels“ wie konkret im eigenen Internetauftritt geschehen, zu werben.

Preiswerbung für Ferienimmobilien: Endreinigung die Fünfte

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Wettbewerbszentrale über Beschwerden zur Preiswerbung von Anbietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern berichtet (so zuletzt „News der Wettbewerbszentrale: Preiswerbung für Ferienimmobilien Endreinigung die Vierte). Dabei hatte die Wettbewerbszentrale darüber informiert, dass die separate Ausweisung obligatorischer Kostenpositionen etwa für die Endreinigung oder aber für sogenannte Buchungsgebühren wettbewerbswidrig ist

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