Reisen, Lifestyle & Fitness

Bezahlung von Flugreisen auf opodo.de lediglich mit „Visa Entropay“ kostenlos – Wettbewerbszentrale lässt unzulässige Bezahlpraxis gerichtlich untersagen

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 01.10.2015 (Az. 327 O 166/15 – nicht rechtskräftig) einem Verkäufer von Flugtickets untersagt, auf sei-nem Internetportal unter www.opodo.de Flugreisen gegen Entgelt anzubieten, wenn dem Verbraucher als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit die Kreditkartenzahlung mit „Visa Entropay“ eingeräumt wird.

Gutschein war kein „Gewinn“ – Wettbewerbszentrale beanstandet Gutscheinwerbung eines Internet-Reiseportals

Die Wettbewerbszentrale hat eine Gutscheinwerbung des Internet-Reiseportals „ab-in-den-Urlaub.de“ beanstandet, die über den Vertriebspartner Amazon gestreut wurde.

Auf der Vorderseite des Gutscheines wurde blickfangmäßig mit der Aussage geworben, dass der Amazon-Kunde den Reisegutschein „gewonnen“ habe. Es lag jedoch kein „Gewinn“ vor,

flug.de muss Buchungsportal endgültig ändern – Wettbewerbszentrale erneut bei Gericht erfolgreich

Erneut hat ein deutsches Gericht den Grundsatz bekräftigt, dass Anbieter von Flugreisen optionale Zusatzleistungen bei der Flugbuchung klar und eindeutig darstellen müssen. Der europäische Gesetzgeber hat geregelt, dass beim Verkauf von Flugreisen optionale Nebenleistungen auf Opt-in-Basis dargestellt werden müssen und dass diese Darstellung für den Verbraucher klar, transparent und eindeutig am Beginn eines jeden Buchungsvorganges zu erfolgen hat (Art 23 VO-EG 1008/2008 – EU-Luftverkehrsdienste VO).

Werbung mit Hotel-Sternen nur mit gültiger Zertifizierung zulässig – Wettbewerbszentrale erhält Beschwerden wegen irreführender Sterne-Werbung

Beinahe täglich erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden über die Werbung von Hotelbetrieben mit Hotel-Sternen, denen keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. Die Wettbewerbszentrale hält derartige Werbung für irreführend und hat deswegen die entsprechenden Hotels zur Schaffung rechtmäßiger Zustände aufgefordert.

„50 % günstiger als Hotels“: Wettbewerbszentrale lässt irreführende Ersparniswerbung gerichtlich untersagen

Mit Urteil vom 14.04.2015 (Az. 103 O 124/14; nicht rechtskräftig) hat das LG Berlin in einem von der Wettbewerbszentrale angestrengten Klageverfahren einem Vermittler für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte untersagt, im Internet oder sonst werblich für das eigene Angebot mit der Aussage „50 % günstiger als Hotels“ wie konkret im eigenen Internetauftritt geschehen, zu werben.

Preiswerbung für Ferienimmobilien: Endreinigung die Fünfte

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Wettbewerbszentrale über Beschwerden zur Preiswerbung von Anbietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern berichtet (so zuletzt „News der Wettbewerbszentrale: Preiswerbung für Ferienimmobilien Endreinigung die Vierte). Dabei hatte die Wettbewerbszentrale darüber informiert, dass die separate Ausweisung obligatorischer Kostenpositionen etwa für die Endreinigung oder aber für sogenannte Buchungsgebühren wettbewerbswidrig ist

Irreführung bei Hotelangabe in einem Preisvergleichsportal

Mit Urteil vom 06.05.2015 (Az. 12 O 337/14; nicht rechtskräftig) hat das LG Düsseldorf auf Antrag der Wettbewerbszentrale der Betreibergesellschaft des Preisvergleichsportals unter www.trivago.de die bezifferte Angabe buchbarer Hotels pro Destination in Anzeigen auf dem Internetprotal „google“ untersagt, wenn die Zahl der tatsächlich im Rahmen der angebotenen Destination buchbaren Hotels unter der beworbenen Zahl liegt.

BGH: Hotelbewertungsportal haftet nicht für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers

Die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals ist nicht wegen einer beanstandeten Nutzerbewertung zu einem Hotel gem. § 4 Nr. 8 UWG oder § 3 Abs. 1 UWG zur Unterlassung verpflichtet, wenn die beanstandete Nutzerbewertung nicht als eigene „Behauptung“ des Portalbetreibers einzuordnen ist. Eine inhaltliche Vorabprüfung der Nutzerbewertungen ist der Portalbetreiberin nicht zumutbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner aktuellen Entscheidung „Hotelbewertungsportal“

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