Bezahlung von Flugreisen auf opodo.de lediglich mit „Visa Entropay“ kostenlos – Wettbewerbszentrale lässt unzulässige Bezahlpraxis gerichtlich untersagen
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 01.10.2015 (Az. 327 O 166/15 – nicht rechtskräftig) einem Verkäufer von Flugtickets untersagt, auf sei-nem Internetportal unter www.opodo.de Flugreisen gegen Entgelt anzubieten, wenn dem Verbraucher als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit die Kreditkartenzahlung mit „Visa Entropay“ eingeräumt wird.