Irreführende Werbung mit Hotel-Sternen auf Buchungsportal hotel.de untersagt – Wettbewerbszentrale auch in zweiter Instanz erfolgreich
In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen die Betreiberin der Plattform hotel.de hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 19.04.2016 (Az. 3 U 1974/15; Revision nicht zugelassen) die erstinstanzliche Untersagung der Werbung für Hotelbetriebe unter Angabe von Sternesymbolen im Buchungsportal „hotel.de“ bestätigt (Vorinstanz LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.08.2015, Az. 4 HK O 6806/14). Die Wettbewerbszentrale hat sich damit auch in zweiter Instanz gegen die Betreiberin der Buchungsplattform für Hotels durchgesetzt.