Reisen, Lifestyle & Fitness

Preiswerbung auf wimdu.de: Über Frage der Irreführung wird vor LG Berlin verhandelt

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren wird am 12.09.2016 die Kammer für Handelssachen 101 des LG Berlin über die Klage gegen die Betreiberin des Online-Portals wimdu.de verhandeln.

Die Wettbewerbszentrale wendet sich mit ihrer Klage gegen die Praxis der Portalbetreiberin, für die dargestellten Unterkünfte unter Angabe eines Preises zu werben, der nicht sämtliche obligatorischen Preisbestandteile,

Unzulässige Reisebedingung: Haftungsverzichtserklärung bei gesponserter Reise nicht statthaft

Haftungsausschlüsse bei Verträgen mit Verbrauchern sind nur in engen Grenzen möglich. Nach dem Gesetz sind Klauseln unzulässig, in denen die Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit generell ausgeschlossen wird (§ 309 Nr. 7a BGB). Ferner sind Klauseln unwirksam, in denen die Haftung für sonstige Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird (§ 309 Nr. 7b BGB).

Irreführende Werbung mit Hotel-Sternen auf Buchungsportal hotel.de untersagt – Wettbewerbszentrale auch in zweiter Instanz erfolgreich

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen die Betreiberin der Plattform hotel.de hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 19.04.2016 (Az. 3 U 1974/15; Revision nicht zugelassen) die erstinstanzliche Untersagung der Werbung für Hotelbetriebe unter Angabe von Sternesymbolen im Buchungsportal „hotel.de“ bestätigt (Vorinstanz LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.08.2015, Az. 4 HK O 6806/14). Die Wettbewerbszentrale hat sich damit auch in zweiter Instanz gegen die Betreiberin der Buchungsplattform für Hotels durchgesetzt.

Slogan auf wimdu.de „50 % günstiger als Hotels“ als irreführend untersagt – Wettbewerbszentrale auch in zweiter Instanz erfolgreich

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen die Betreiberin der Plattform wimdu.de hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 11.03.2016 (Az. 5 U 83/15, Revision nicht zugelassen) die erstinstanzliche Untersagung des Slogans „50 % günstiger als Hotels“ bestätigt (Vorinstanz LG Berlin, Urteil vom 14.04.2015, Az. 103 O 24/14). Die Wettbewerbszentrale hat sich damit auch in zweiter Instanz gegen die Betreiberin der Plattform wimdu.de, einer Vermittlungsplattform für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte, durchgesetzt.

Die Wettbewerbszentrale hatte den auf der Buchungsplattform wimdu.de eingeblendeten Slogan als irreführend beanstandet, da

Slogan „50 % günstiger als Hotels“ auf www.wimdu.de: Über Frage der Irreführung wird in zweiter Instanz vor KG Berlin verhandelt

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren wird am 11.03.2016 der 5. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin über die Berufung der Betreiberin des Online-Portals www.wimdu.de gegen die erstinstanzliche Verurteilung durch das LG Berlin verhandeln.

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hatte das Landgericht Berlin dem Vermittler für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte untersagt, im Internet oder sonst werblich für das eigene Angebot mit der Aussage „50 % günstiger als Hotels“,

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

Irreführende Werbung auf Buchungsportal www.hotel.de untersagt – Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Täuschung über Zimmerverfügbarkeit vor

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Nürnberg-Fürth der hotel.de AG Nürnberg untersagt, auf dem Internetportal unter www.hotel.de bezogen auf Übernachtungsangebote mit Hinweisen auf eine begrenzte Verfügbarkeit von Hotelzimmern zu werben – insbesondere durch die Angabe „nur noch 4 Zimmer verfügbar!“ und/oder „nur noch ein Zimmer verfügbar!“ -, wenn tatsächlich weitere Hotelzimmer über einen anderen Buchungskanal (Direktvertrieb des Hotels, andere Buchungsportale, Reisebüros) für Gäste buchbar sind

AGB-Klauseln zur Bezahlung von Flugtickets: Fluggesellschaften dürfen weiterhin Zahlung bei Buchung verlangen

In den mehreren Urteilen vom 16.02.2016 (Az. X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15) hat der Bundesgerichtshof die zuvor von den Gerichten unterschiedlich beurteilte Frage geklärt, ob Fluggesellschaften den vollen Flugpreis schon bei Buchung der Flugtickets verlangen dürfen. Anders als der klagende Verbraucherverband sieht der BGH bei entsprechenden Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fluggesellschaften keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste.

Stornopauschalen 100% in Hotel-AGB – Kaum noch Regelverstöße

In den vergangenen Jahren musste die Wettbewerbszentrale wiederholt Buchungsbedingungen internationaler Hotelketten im Hinblick auf Storno-Regelungen beanstanden ( siehe News der Wettbewerbszentrale vom 10.06.2014: Stornopauschalen 100% in Hotel-AGB >>).

Bei namhaften Hotelketten wie z. B. Accor, Starwood und anderen, war bei manchen der angebotenen Tarife in Buchungsbedingungen festgelegt, dass bei Stornierung des Hotelzimmers eine Stornoentschädigung in Höhe des vollen Übernachtungspreises erfolgen sollte.

Reisevermittler als Reiseveranstalter eingestuft: Vermittlertätigkeit muss deutlich dargestellt werden

Erweckt ein Anbieter von Reiseleistungen den Eindruck der Tätigkeit eines Reiseveranstalters, dann gelten für ihn die gesetzlichen Verpflichtungen für Reiseveranstalter (§ 651 a ff. BGB), insbesondere die Pflicht zur Reisepreisabsicherung (§ 651 k BGB).

Dies hatte eine Anbieterin von Reiseleistungen, die sich selbst als Reisevermittlerin verstehen wollte, nicht beachtet. Diese hatte im eigenen Namen eine Mehrheit von Reiseleistungen unter gleichzeitiger Ausweisung eines Gesamtpreises angeboten,

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