Preiswerbung für Ferienimmobilien – Information über „Öko-Steuer“ auf den Balearen erforderlich
Anbieter von auf den Balearen gelegenen Ferienimmobilien müssen ihre Kunden in ihrer Preiswerbung über die dort erhobene „Öko-Steuer“ informieren. Das hat das LG Hildesheim in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Klageverfahren mit Urteil vom 14.11.2017, Az. 6 O 140/17, entschieden.
Seit dem 01.07.2016 wird auf den Balearen eine „Steuer für nachhaltigen Tourismus“ erhoben.