Grundsatzurteil zu Zahlungsentgelten – LG München I verbietet zusätzliche Kosten sowohl bei der Zahlung mit „Paypal“ als auch bei „Sofortüberweisung“
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht München I mit Urteil vom heutigen Tag der FlixMobility GmbH, als Anbieterin der Flixbus-Fahrten, die Berechnung von Zahlungsentgelten sowohl bei Nutzung des Zahlungsdienstes „Sofortüberweisung“ als auch bei der Zahlung mittels Paypal untersagt (LG München I, Urteil vom 13.12.2018, Az. 17 HK O 7439/18 – nicht rechtskräftig). Aus Sicht der Wettbewerbszentrale handelt es sich dabei um eine Entscheidung zu einer grundsätzlichen Frage, die für branchenübergreifend den Verbrauchern angebotene Zahlungsmöglichkeiten per Sofortüberweisung oder Paypal Bedeutung hat.