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Urteil LG Frankfurt a. M., wonach die Verwendung von AGB-Klauseln, die eine Abtretung von Entschädigungsansprüchen des Fluggastes an Legal Tech Portale erschweren, wettbewerbswidrig ist, ist rechtkräftig

In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen die Fluggesellschaft Ryanair wegen der Verwendung bestimmter Klauseln in deren allgemeinen Beförderungsbedingungen liegt nunmehr eine rechtskräftige Entscheidung vor:

LG Frankfurt a. M.: AGB-Klauseln einer Airline, die Abtretung von Entschädigungsansprüchen des Fluggastes an Legal Tech Portale erschweren, sind wettbewerbswidrig – Wettbewerbszentrale lässt Grundsatzfrage klären

Die Wettbewerbszentrale hat in einem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a. M. gegen die Fluggesellschaft Ryanair wegen der Verwendung bestimmter Klauseln in deren allgemeinen Beförderungsbedingungen erstinstanzlich obsiegt

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