Reisen, Lifestyle & Fitness

Vorbehalt der Änderung von Katalogpreisen durch Reiseveranstalter geregelt – Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung seit 1. November 2008 in Kraft

Am 1. November 2008 ist eine Neuregelung der BGB-Informationspflichten-Verordnung in Kraft getreten, wonach Reiseveranstalter bei Vorliegen besonderer Gründe den im Katalog angegebenen Preis noch anpassen dürfen. So sollen die Reiseveranstalter künftig auf besondere Situationen besser reagieren können –

Neue EU-Verordnung zur Transparenz von Flugpreisen tritt am 1. November 2008 in Kraft

Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung „über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten“ am morgigen Samstag werden u. a. Fluggesellschaften verpflichtet, die Ticketpreise einschließlich aller Steuern und Abgaben anzugeben. Mit dieser Verpflichtung zur Angabe von Endpreisen soll die Vergleichbarkeit der Angebote der Fluggesellschaften gewährleistet werden.

BMJ veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht – Mehr Sicherheit im Online-Handel

Das BMJ hat heute einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, um zu mehr Rechtssicherheit im Internethandel beizutragen. Dieser soll Gewerbetreibenden als Orientierungshilfe bei der Gestaltung ihrer Anbieterkennzeichnung entsprechend den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) dienen. Der Leitfaden wird ständig aktualisiert.

Bundesgerichtshof: Einzugsermächtigungsklausel in AGB von Sportstudio-Verträgen rechtmäßig – Differenzierung zwischen den Verfahren „Einzugsermächtigung“ und „Abbuchungsauftrag“ erforderlich

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine formularmäßige Einzugsermächtigungsklausel in Sportstudio-Verträgen als rechtmäßig beurteilt und die Klage eines Verbraucherverbandes – wie auch schon die Vorinstanzen – abgewiesen (Urteil vom 29. 05. 2008, Az. III ZR 330/07). Ein Sportstudio verwandte in seinen AGB folgende Klausel:

EU-Parlament verabschiedet Verordnung für mehr Preistransparenz bei Flugtickets

Das Europäische Parlament hat heute eine Verordnung verabschiedet, die u. a. für mehr Preistransparenz in der Flugpreiswerbung sorgen soll. Zukünftig besteht danach im Rahmen der Flugpreiswerbung die Verpflichtung, den vom Kunden zu zahlenden Endpreis anzugeben. In der neuen Verordnung „über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten“ heißt es:

Flugpreiswerbung: Landgericht Frankfurt a. M. untersagt fehlende Endpreisangabe -Wettbewerbszentrale begrüßt die Entscheidung

Die Wettbewerbszentrale setzt sich schon seit geraumer Zeit dafür ein, dass in der Preiswerbung für Flugreisen eine klare Endpreiswerbung zu erfolgen hat, die sämtliche obligatorischen Preisbestandteile umfasst. In der Vergangenheit hatten Gerichte fehlende Endpreisangaben oftmals als wettbewerbsrecht-lich nicht verfolgbare Bagatelle eingestuft. Die Wettbewerbszentrale sieht sich nunmehr durch ein erst jetzt vorliegendes Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. bestätigt

Flugpreisangaben im Internet: Wettbewerbszentrale empfiehlt Inklusivpreiswerbung – EU-Kommission droht Sanktionen an

Die Wettbewerbszentrale empfiehlt Fluggesellschaften, unbedingt im Rahmen ihrer Internetauftritte Inklusivpreise anzugeben. Sie hatte sich bereits im vergangenen Jahr für mehr Transparenz bei der Flugpreiswerbung ausgesprochen und die Branche auf das Problem aufmerksam gemacht. Etliche Airlines hatten schließlich nach Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale wegen intransparenter Preisgestaltung strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben

Wettbewerbszentrale empfiehlt Textilherstellern: Vorsicht bei der Verwendung der Bezeichnung „Bambus“ im Rahmen der Textilkennzeichnung

Einige Hersteller von z. B. Sporttextilien werben für die Qualität ihrer Produkte mit dem Hinweis auf einen Bambusanteil oder auf die Verwendung von Bambusgarn. Die Verwendung der Bezeichnung „Bambus“ bei der Textilkennzeichnung ist allerdings nicht unverfänglich und kann zu einem Wettbewerbsverstoß führen. Denn hier gilt es § 3 Abs. 1 Textilkennzeichnungsgesetz zu beachten.

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