Vorbehalt der Änderung von Katalogpreisen durch Reiseveranstalter geregelt – Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung seit 1. November 2008 in Kraft
Am 1. November 2008 ist eine Neuregelung der BGB-Informationspflichten-Verordnung in Kraft getreten, wonach Reiseveranstalter bei Vorliegen besonderer Gründe den im Katalog angegebenen Preis noch anpassen dürfen. So sollen die Reiseveranstalter künftig auf besondere Situationen besser reagieren können –