Stornopauschale von 40 % in der Eingangsstufe bei Pauschalreiseverträgen unzulässig
Das LG Köln hat mit nunmehr rechtskräftigen Urteil vom 03.11.2010 einen Reiseveranstalter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in allgemeinen Geschäftsbedingungen Stornopauschalen in Höhe von 40 % in der Eingangsstufe bei Rücktritt des Verbrauchers bis 30 Tage vor Reisebeginn zu verwenden. Das LG Köln teilte damit die Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass eine solche Stornopauschale in der Eingangsstufe überhöht und damit rechtswidrig sei