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Preisdarstellung auf Flugbuchungsportal www.fluege.de unzulässig: Unister unterliegt auch beim Bundesgerichtshof

Mit Beschluss vom 17.08.2011, Az. I ZR 168/10 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Unister GmbH gegen die Untersagung der Gestaltung des Buchungsportals unter www.fluege.de durch das OLG Dresden zurückgewiesen.

Das Unternehmen hatte im Rahmen des Buchungsvorganges zusätzlich zum Flugpreis eine sogenannte „Servicegebühr“ ausgewiesen. Ferner war im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als gewünschte Nebenleistung eingestellt, die der Kunde erst im Wege des „OPT-OUT“ ausdrücklich abwählen musste.

Beförderungsbedingungen zahlreicher Fluggesellschaften unzulässig

Die Wettbewerbszentrale hat in den vergangenen Wochen Beförderungsbedingungen von im deutschen Markt tätigen Fluggesellschaften beanstandet. Die Beanstandungen bezogen sich dabei zum einen auf Preisänderungsvorbehalte, die bei nachträglichen Erhöhungen von Steuern und Abgaben eine Preiserhöhung zu Gunsten der Fluggesellschaft und zu Lasten der Reisenden vorsahen. Nach dem Gesetz sind solche nachträglichen Preisänderungsvorbehalte nur statthaft, wenn zwischen Ticketkauf und Abflugtermin mehr als vier Monate liegen (§ 309 Nr. 1 BGB).

Stornopauschale von 40 % in der Eingangsstufe bei Pauschalreiseverträgen unzulässig

Das LG Köln hat mit nunmehr rechtskräftigen Urteil vom 03.11.2010 einen Reiseveranstalter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in allgemeinen Geschäftsbedingungen Stornopauschalen in Höhe von 40 % in der Eingangsstufe bei Rücktritt des Verbrauchers bis 30 Tage vor Reisebeginn zu verwenden. Das LG Köln teilte damit die Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass eine solche Stornopauschale in der Eingangsstufe überhöht und damit rechtswidrig sei

Preiswerbung für Ferienimmobilien muss Kosten für Endreinigung enthalten

Die Wettbewerbszentrale erhielt jüngst zahlreiche Beschwerden zur Preiswerbung von Anbietern von Ferienwohnungen auf der Insel Sylt. In den beworbenen Mietpreisen waren weder die Kosten für die Endreinigung noch Buchungsgebühren enthalten, obwohl sie obligatorisch zu zahlen waren. Bei der Vermietung und/oder Vermittlung von Ferienimmobilien ist es jedoch erforderlich, dass jede obligatorische Kostenposition in den Endpreis für die Leistung eingerechnet und inkludiert dargestellt wird (§ 1 Preisangabenverordnung). Die entgegenstehende Praxis ist im Sinne von §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig.

Kein Flugpreis ohne Luftverkehrssteuer

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung mit Beschluss vom 10.02.2011, Az. 31 O 62/11 (nicht rechtskräftig) der Fluggesellschaft Germanwings untersagt, für die von Ihr angebotenen Flüge unter Angabe von Preisen zu werben, die die seit dem 01.01.2011 gültige obligatorische Luftverkehrssteuer nicht enthalten.

Wettbewerbszentrale setzt Endpreisangabe auf Flugbuchungsportal www.fluege.de durch – OLG Dresden weist Berufung von Unister zurück

Mit Urteil vom 17.08.2010, Az. 14 U 551/10 (Revision nicht zugelassen) hat das OLG Dresden die Berufung der Unister GmbH gegen eine erstinstanzliche Untersagung der Gestaltung des Buchungsportals unter www.fluege.de zurückgewiesen.

Das Unternehmen hatte im Rahmen des Buchungsvorgangs zusätzlich zum Flugpreis eine sogenannte „Servicegebühr“ ausgewiesen. Ferner war im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als gewünschte Nebenleistung voreingestellt, die der Kunde erst im Wege des „Opt-Out“ ausdrücklich abwählen musste

Verkaufswettbewerbe in der Touristik bleiben unzulässig

Aufgrund zahlreicher Beschwerden geht die Wettbewerbszentrale derzeit gegen Versuche von Reiseveranstaltern und anderen touristischen Anbietern vor, durch sachfremde Zuwendungen Einfluss auf die Beratungstätigkeit von Reisebüros zu nehmen.

So hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale das LG Duisburg im Wege der einstweiligen Verfügung mit Beschluss vom 15.07.2010, Az. 21 O 78/10 (nicht rechtskräftig) dem Reiseveranstalter Schauinsland Reisen die Bewerbung sowie die Durchführung eines Verkaufswettbewerbes untersagt.

BGH entscheidet zu flexiblen Katalogpreisen von Reiseveranstaltern

In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren zu flexiblen Katalogpreisen von Reiseveranstaltern liegt nunmehr die lang erwartete Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichtes vor. Gegenstand des Verfahrens war die Preisdarstellungspraxis der TUI Deutschland GmbH im Jahre 2006 herausgegebenen Katalog für das Zielgebiet „Mallorca, Spanien, Portugal“. Anders als sonst bei Reisekatalogen üblich erfuhr der Kunde nicht schon aus dem Preisteil den zu zahlenden Preis für die angebotenen Pauschalreisen. Vielmehr wurde er aufgefordert, die mit einem im Katalog dargestellten

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