Preisdarstellung auf Flugbuchungsportal www.fluege.de unzulässig: Unister unterliegt auch beim Bundesgerichtshof
Mit Beschluss vom 17.08.2011, Az. I ZR 168/10 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der Unister GmbH gegen die Untersagung der Gestaltung des Buchungsportals unter www.fluege.de durch das OLG Dresden zurückgewiesen.
Das Unternehmen hatte im Rahmen des Buchungsvorganges zusätzlich zum Flugpreis eine sogenannte „Servicegebühr“ ausgewiesen. Ferner war im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als gewünschte Nebenleistung eingestellt, die der Kunde erst im Wege des „OPT-OUT“ ausdrücklich abwählen musste.